Schadenersatz für neue Stichwahl?

Schadenersatz für neue Stichwahl?
Schadenersatz für neue Stichwahl?(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Experten halten Ersatzansprüche der wahlwerbenden Gruppierungen gegen die Republik für aussichtsreich: Der Staat haftet für Fehler seiner Organe. Keine der beiden Seiten schließt Forderungen aus.

Die Wiederholung der Stichwahl um das Bundespräsidentenamt könnte den Staat noch teurer zu stehen kommen als bisher angenommen. Zu den bisher kalkulierten zehn Millionen Euro könnten noch Schadenersatzforderungen der Proponenten der beiden Kandidaten, Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer, kommen. Zivilrechtsexperten halten solche Ansprüche im Gespräch mit der „Presse“ für „grundsätzlich denkbar“ und sogar „fast notwendig“. Die grüne Wahlbewegung und die FPÖ halten sich zu dem brisanten Thema vorerst bedeckt. Sie schließen solche Ersatzforderungen auf Anfrage der „Presse“ aber auch nicht aus.

Es geht um die Mehrkosten, die beiden Seiten durch die vom Verfassungsgerichtshof angeordnete Wahlwiederholung entstehen. Nach dem Amtshaftungsgesetz muss der Staat Schäden ersetzen, die seine Organe in Vollziehung der Gesetze rechtswidrig und schuldhaft verursachen. Das Erkenntnis des Höchstgerichts zeigt genügend Rechtswidrigkeiten auf, von der vorzeitigen Weitergabe von Teilergebnissen durch das Innenministerium bis zu den Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahl. Ein Verschulden so mancher Organe – vor allem der Beamten, die ja wissen müssten, dass sie sich an die Gesetze halten müssen – liegt nahe.

Zusatzkosten ab gekipptem Wahlgang

„Ein Ersatzanspruch nach dem Amtshaftungsgesetz ist grundsätzlich denkbar“, sagt Georg Kodek, Professor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht an der WU und Hofrat des Obersten Gerichtshofs. Kodek betont, dass aus Kausalitätsgründen nur die Kosten zu ersetzen wären, die ab der aufgehobenen Stichwahl entstanden sind: Denn jene davor waren davon ja nicht berührt.

Andreas Kletečka, Professor im Fachbereich Privatrecht der Uni Salzburg, geht noch weiter als Kodek. Er hält die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen, für „fast notwendig: Sonst könnte der Wählerwille verfälscht werden, wenn eine wahlwerbende Gruppe finanziell ausgeblutet wird.“ Dem Vernehmen nach sind besonders die Grünen intensiv auf der Suche nach Geld, um den bevorstehenden Wahlkampf finanzieren zu können.

Lothar Lockl, Chef des Vereins Gemeinsam für Van der Bellen – Unabhängige Initiative für die Bundespräsidentschaftswahl 2016, will „im Moment“ nichts zu Amtshaftungsansprüchen sagen. „Unsere Priorität ist die Organisation der nächsten Wahlbewegung.“ Auch FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl will zurzeit nichts dazu sagen. „Das ist nicht das, was wir auf dem Radar haben.“ Es fällt aber auf, dass keine der beiden Seiten solche Schadenersatzforderungen ausschließt.

Die Freiheitlichen haben sich schon vor einigen Tagen jenen Verfahren angeschlossen, die nach Sachverhaltsdarstellungen des Innenministeriums bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft laufen. „Um Akteneinsicht zu haben“, wie Kickl betont, nicht aber im Zusammenhang mit möglichen Amtshaftungsansprüchen.

Faktum ist, dass es nicht Monate, sondern eher Jahre dauern würde, bis ein Amtshaftungsverfahren durchgefochten wäre. Keine rechtliche, sondern eine moralische Frage wäre, ob die Freiheitlichen im Fall eines Wahlsiegs Hofers Geld verlangen können: Dann stünde dem – durch die Anfechtung selbst ausgelösten – wirtschaftlichen Schaden ein politischer Vorteil gegenüber.

(Print-Ausgabe, 15.07.2016)

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