Experte erwartet OSZE-Beobachter bei Wahlwiederholung

Gunther Neumann
Gunther NeumannDie Presse/Clemens Fabry
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Ex-OSZE-Vizedirektor Neumann, vielfacher Wahlbeobachter, sieht Österreich trotz der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl fernab von einer Bananenrepublik, will aber eine strikte Sperrfrist für Teilergebnisse von Wahlen.

Wien. Die Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl am 2. Oktober wird von der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) beobachtet werden. Damit rechnet Gunther Neumann, ehemaliger OSZE-Vizedirektor und vielfacher Beobachter von Wahlen in allen Erdteilen. Während Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) sich aus Sorge um Österreichs Image skeptisch über eine OSZE-Wahlbeobachtung geäußert hat, erinnert Neumann an die Verpflichtung Österreichs, die OSZE über den bevorstehenden Wahlgang zu informieren. Angesichts der aktuellen Debatte über die Wahl „wird die OSZE wohl sagen, wir schicken ein kleines Team“, so Neumann im Gespräch mit der „Presse“.

Neumann ist Vizepräsident des Kelman-Instituts für integrative Konflikttransformation (Präsident ist der ehemalige Diplomat und SPÖ-Politiker Wolfgang Petritsch). Er ist weit davon entfernt, Österreich als eine Bananenrepublik zu bezeichnen, wie dies im Gefolge der Wahlaufhebung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gelegentlich geschehen ist. „Österreich ist in der Abwicklung von Wahlen im internationalen Vergleich sehr gut aufgestellt“, sagt Neumann. „Wie überall, wo ein System gut funktioniert, mag sich mancherorts manchmal eine gewisse Nonchalance eingeschlichen haben. Dafür kann das VfGH-Urteil durchaus ein positiver Weckruf sein.“

Der Gerichtshof hat zwar etliche Unregelmäßigkeiten bei der Auswertung der Stichwahl festgestellt, aber keinerlei Hinweise auf tatsächliche Manipulationen. Damit hebt sich Österreich positiv von Beispielen im Ausland ab: „Es gibt Länder, in denen Wahlen manipuliert werden, und dazu zählen auch Bananen produzierende Länder wie Nicaragua oder Honduras.“

Dass ein Gericht wie der VfGH einen kompletten Wahlgang aufhebt, sei im internationalen Vergleich die Ausnahme. Zuletzt sei dies in Haiti geschehen, das punkto Wahladministration mit Österreich aber nicht zu vergleichen sei. Aber: „Das Urteil ist im Rechtsstaat zu akzeptieren.“

Durch die Aufhebung ist das System der von Parteien entsandten Wahlbeisitzer ins Gerede gekommen. Neumann hält es jedoch grundsätzlich für richtig. Die von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) ventilierte Idee, Bürger wie Schöffen dazu zu verpflichten, habe sich im Ausland nicht bewährt. Es würden sich sehr viele Personen aus den unterschiedlichsten Gründen davor drücken, weshalb man an strenge Strafen oder die aufwendige Suche nach Ersatzbeisitzern denken müsse. Das österreichische System solle also beibehalten werden, wobei die Schulungen der Beteiligten verstärkt und deren Entlohnung erhöht werden sollte.

Zweiten Wahlgang ersparen?

„Sehr interessant“ findet Neumann bestimmte Wahlsysteme, bei denen man sich einen zweiten Durchgang ersparen kann: Beim „Instant-Runoff-Voting“, wie es etwa in Irland, Australien oder Sri-Lanka betrieben werde, ist die Stichwahl schon in die erste Runde integriert. Und zwar, indem die Wähler die Kandidaten reihen und der jeweils nächstgereihte zum Zug kommt, wenn der zunächst Bevorzugte nicht in die Stichwahl kommt. Neumann will darüber aber keine Debatte eröffnen; für ihn ist das Wahlrecht nicht der Platz für solch große Umbrüche, sondern für kontinuierlichen Wandel.

Die vom VfGH eingemahnte Pflicht, die Sperrfrist für die Veröffentlichung von Teilergebnissen von Wahlen effektiv durchzusetzen, hält Neumann für „gut und richtig“. Fast jeder, der auch nur halbwegs am Wahlgeschehen interessiert sei, habe sich schon im Lauf des Wahlnachmittags über den vorläufigen Stand informieren können. Das müsse abgestellt werden, um einem taktischen Abstimmen vorzubeugen, meint Neumann.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.07.2016)

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