Das Innenministerium prüft Klagen auf Schadenersatz

BP-WAHL: HOFBURG - VAN DER BELLEN / HOFER
BP-WAHL: HOFBURG - VAN DER BELLEN / HOFERAPA/HARALD SCHNEIDER
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Die Kosten der Wiederholung der Hofburgwahl halten Juristen auf Trab.

Wien. Vor dem neuen Termin der Bundespräsidentenwahl am 2. Oktober ist das Innenministerium nicht nur mit der Vorbereitung der Stichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer beschäftigt. Im Innenressort werden auch Regressforderungen wegen der Kosten der Wahlwiederholung gegen verantwortliche Personen geprüft. Damit sind vorerst noch die Juristen am Zug. „Die Presse“ hat bereits in ihrer Freitag-Ausgabe berichtet, dass auch Schadenersatzansprüche der Proponenten der beiden wahlwerbenden Kandidaten gegen die Republik aussichtsreich wären. Keine der beiden Seiten hat derartige Forderungen ausgeschlossen.

Es laufen auch weitere Ermittlungen: Der Kärntner Landtag soll kommenden Dienstag die Immunität der beiden FPÖ-Abgeordneten Harald Trettenbrein und Roland Zellot aufheben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beantragte das im Zusammenhang mit Ermittlungen nach der aufgehobenen Bundespräsidentenwahl, sagte Landtagspräsident Reinhart Rohr. Beide waren Beisitzer in Bezirken, in denen es zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. (red.)


[MKPGI]

(Print-Ausgabe, 16.07.2016)


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