Anwalt Poduschka brachte 50 Klagen gegen VW ein.
Wien. Im VW-Skandal um geschönte Abgaswerte ist der heimische ÖAMTC nach der Untersuchung dreier Audi A4 und eines VW Golf im Juni zum Ergebnis gekommen, dass Autokäufern kein Schaden entstanden sei und Klagen daher nichts brächten. Ein Anwalt aus Oberösterreich interpretiert die Testergebnisse ganz anders und sieht Rückenwind für seine Klagen gegen den VW-Konzern.
Unabhängig vom Abgasskandal stellte der ÖAMTC bei der Messung jedoch erneut eine Abweichung des Normverbrauchs fest. Bei den getesteten Autos lag der Dieselverbrauch laut Angaben des Clubs durchschnittlich elf Prozent über den Herstellerangaben.
Erstes Urteil in Österreich
Genau das gibt Anwalt Michael Poduschka, der im Juni das erste österreichische Urteil im VW-Skandal zugunsten eines Autofahrers erwirkt hat, Hoffnung. In den Gerichtsverfahren gegen VW sei das ein zusätzliches Argument für die Rückgabe des Fahrzeugs, so Poduschka am Montag zur APA.
Poduschka hat rund 50 Klagen gegen VW-Händler eingebracht. Es handelt sich dabei um Gewährleistungs- bzw. Irrtumsanfechtungsverfahren. Das Argument: Wenn die Autofahrer gewusst hätten, dass VW eine Schummelsoftware eingebaut hat, hätten sie den Wagen nicht gekauft. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.07.2016)