Juristen sprechen sich gegen ein Bankomatgebühren-Verbot aus. Es sei wirtschaftlich nicht sinnvoll - und verfassungsrechtlich problematsich.
Die beiden Verfassungsrechtler Andreas Janko und Theo Öhlinger sind sich zwar nicht darüber einig, ob ein gesetzliches Verbot von Bankomatgebühren verfassungswidrig sein könnte, beide hielten ein solches Verbot aber für wirtschaftlich nicht sinnvoll, wie sie im Ö1-"Morgenjournal" am Mittwoch sagten. Im Gegenteil, es sei unnütz, "weil die Banken sowieso ihre Kosten eintreiben können - sei es über höhere Bankomatkartengebühren oder Kontogebühren", sagt Öhlinger. Dem stimmt auch sein Kollege Janko von der Uni Linz: "Alle Verträge beinhalten Möglichkeiten zu Änderungen, daher sehe ich diese Gefahr allemal."
Janko geht wie berichtet davon aus, dass ein gesetzliches Verbot für Bankomatgebühren - wie es Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) anstrebt - verfassungswidrig sein könnte. Der Staat würde in Verträge zwischen Banken und Kunden eingreifen, und das wäre ein "diametraler Widerspruch zu den Freiheiten, die im Recht auf Eigentum und Erwerbsfreiheit abgesichert sind".
Öhlinger ist dagegen der Meinung, dass ein Verbot nach der bisherigen Rechtsprechung noch tolerabel wäre. Auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts argumentiert ja wie berichtet, dass in diesem Fall das öffentliche Interesse im Sinne des Konsumentenschutzes größer sein könnte.
Kennzeichnungspflicht unproblematisch
Eine unproblematischere Alternative wäre für beide Juristen eine klare Kennzeichnungspflicht, die unter anderem auch vom Wirtschafts-und Finanzministerium, der Bankensparte und der ÖVP favorisiert wird. Beim Bankomaten sollte sofort ein Warnung auftauchen, "das kostet so und so viel", schlägt Öhlinger im Ö1-Journal vor. "Damit Kundinnen und Kunden rechtzeitig sehen, dass Zusatzkosten auf sie zukommen", ergänzt Janko.
Auf einen Blick
Sozialminister Alois Stöger wünscht sich das Bankomatgebühren-Verbot per 1. Jänner 2017, die Zustimmung vom Koalitionspartner ÖVP ist nicht in Sicht. Kommt das Verbot, müsste der Verfassungsgerichtshof darüber entscheiden, wenn sich Bankomatenbetreiber darüber beschweren.
Der US-amerikanische Bankomatenbetreiber Euronet verlangt seit kurzem für jede Abhebung an einem seiner rund 70 in Österreich aufgestellten Bankomaten 1,95 Euro. Insgesamt gibt es hierzulande rund 8.500 Bankomaten.
(APA)