Kollegen Schlafmittel untergejubelt: Polizist entlassen

Polizei, Polizeisch�ler, Amtshandlung, Exekutive  Foto: Clemens Fabry
Polizei, Polizeisch�ler, Amtshandlung, Exekutive Foto: Clemens Fabry(c) (Clemens Fabry)
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Ein Beamter aus Kärnten hat den Kaffee von vier Kollegen wiederholt mit Medikamenten versetzt. Nach bedingter Haft und einer Geldstrafe wurde nun auch seine Entlassung bestätigt.

Ein Polizist, der in den Jahren 2002 und 2003 vier Kollegen ohne deren Wissen Medikamente untergejubelt hat, ist nun entlassen worden. Das ergibt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH).

Strafrechtlich wurde der gesetzeshüter bereits zu drei Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen verurteilt. Die Entlassung wurde jetzt vom Höchstgericht bestätigt, nachdem sie vergangenes Jahr wegen Verfahrensfehlern aufgehoben worden war.

Rätselhafte Müdigkeit

Der Polizist hatte den Kaffee seiner Kollegen über neun Monate hinweg mit Beruhigungsmitteln versetzt. Die betroffenen Uniformierten klagten immer wieder über rätselhafte Müdigkeitsanfälle, Übelkeit, Sehstörungen und Halluzinationen. Einer von ihnen suchte schließlich wegen der Beschwerden einen Arzt auf. Eine Blutuntersuchung hat im Jahr 2003 schließlich den ungewollten Medikamentenkonsum aufgedeckt.

Der Exekutivbeamte hat laut Gerichtsurteil seine Kollegen vorsätzlich in ihrer Gesundheit geschädigt und sich somit der teils versuchten, teils vollendeten schweren Körperverletzung schuldig gemacht. Die Entlassung als Disziplinarstrafe wurde im April 2008 zunächst aufgehoben, da die Behörde bei der Beantragung Milderungsgründe nicht berücksichtigt hatte.

Beschwerde zurückgewiesen

In einem zweiten Anlauf wurde die Notwendigkeit der Maßnahme laut VwGH ausführlich begründet und daher positiv beurteilt. Die Beschwerde des verurteilten Polizisten gegen diese Entscheidung wurde zurückgewiesen.

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