Die Kandidaten für das Amt des EU-Kommissars sind bestens bekannt.
Von Othmar Karas stammt der Vorschlag, mit den Kandidaten für das Amt des EU-Kommissars ein Hearing im Parlament zu veranstalten, um so sicherzustellen, dass die tatsächlich qualifizierteste Person das Rennen macht. Dass sich viele Politiker und Expolitiker diesem Vorschlag angeschlossen haben, spricht für die Fähigkeit von Karas zum Agenda-Setting.
Hearings sind aus dem modernen Instrumentarium der Führungskräfte-Auswahl nicht mehr wegzudenken. Ihr Siegeszug ist einhergegangen mit der immer stärker gewordenen Tendenz, Führungspositionen von außen zu besetzen. Firmen, die sich ihre Manager innerhalb ihres eigenen Hauses suchen, brauchen Hearings in der Regel nicht. Hearings sind Ersatzhandlungen. In einer ein- bis zweistündigen Präsentation mit anschließendem Gespräch soll quasi im Zeitraffer ein Eindruck von einer Person und ihren Stärken und Schwächen gewonnen werden. Im Idealfall wird dieses Ziel auch einigermaßen erreicht. Aber auch wenn die Entscheidungsträger Giganten der Gesprächsführung sind und Riesen in Sachen Menschenkenntnis, werden ihre Schlussfolgerungen aus einem relativ kurzen Gespräch eine höhere Fehlerrate aufweisen als Einschätzungen, die aus dem jahrelangen Erleben eines Menschen in unterschiedlichsten Situationen stammen.
Nur bei Unbekannten sinnvoll
Mit einem Wort: Ein Hearing ist dort sinnvoll, wo die Personen, die über die Besetzung einer Position entscheiden, bis zu diesem Zeitpunkt keine Gelegenheit hatten, sich über die Fähigkeiten und Eigenschaften von Kandidaten ein persönliches Bild zu machen.
Die bisher genannten Persönlichkeiten für das Amt eines EU-Kommissars sind allen politischen Entscheidungsträgern in Österreich seit Jahren bestens bekannt. Ihre rhetorischen Fähigkeiten, ihr fachlicher Background, ihre Sprachkenntnisse, ihr Standing in den europäischen Gremien, ihre Charaktereigenschaften usw., usw. Man weiß über Ursula Plassnik, Wilhelm Molterer und auch Alfred Gusenbauer bestens Bescheid. Mehr Wissen über deren Qualitäten geht nicht mehr. Ein Vorsingen auf parlamentarischer Bühne würde keinen Funken mehr Klarheit über ihre Eignung für das Amt bringen.
Guter Wille ausgeschlossen
Noch ein zweites: Die Qualität eines Hearings hängt stark von der Intensität des Dialogs ab. Nicht, dass ein sehr kleiner Teilnehmerkreis eine Qualitätsgarantie wäre, aber ein großer Kreis wie ein NR-Ausschuss garantiert in jedem Fall eine schlechte Dialogqualität. Selbst wenn die Teilnehmer alle guten Willens wären und wirklich das Ziel verfolgten, den Besten auszuwählen. Die Naturgesetze der Politik schließen diesen guten Willen aus.
Die Fraktion des Kandidaten würde nur Fragen stellen, die mit ihm vorher abgesprochen sind und bei deren Beantwortung er oder sie sich als kleiner Obama präsentieren kann. Der Koalitionspartner würde herumeiern, weil er einerseits das Koalitionsklima nicht allzu sehr strapazieren möchte, andererseits aber nichts gegen eine Beschädigung des Kandidaten hätte. Und würde daher insgeheim der Opposition die Daumen drücken, dass ihr bei ihrem wilden Drauflosballern möglichst viele Blattschüsse gelingen. Ideale Biotope für einen fairen Wettbewerb schauen anders aus.
Die ÖVP-Führung hat Karas seinerzeit mit schlechten Gründen eine faire Kampfabstimmung gegen Strasser verweigert. Aus guten sachlichen Gründen tritt sie aber jetzt der Idee eines Hearings nicht näher. Natürlich auch aus guten politischen Gründen. Warum sollte sie der SPÖ die Chance bieten, sich aus einer Zusage ihres Parteivorsitzenden herauszulavieren?
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.09.2009)