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Patientenanwalt: „Kassenärzte zweitklassig“

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Themenbild: Ordination(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Wer es sich leisten könne, suche Wahlärzte auf.

Wien. Die Forderung von SPÖ-Gesundheitssprecher Erwin Spindelberger, das Wahlarztsystem abzuschaffen, sorgte auch am Donnerstag für Diskussionen. Nachdem der niederösterreichische Patientenanwalt, Gerald Bachinger, im Ö1-„Morgenjournal“ der Ärztekammer vorgeworfen hatte, mit der Verteidigung des bestehenden Systems die Zweiklassenmedizin zu fördern, wies die Standesvertretung dies empört zurück.

Bachinger hatte gesagt, ihn irritiere an der Diskussion, dass das Wahlärztesystem – „das ja nichts anderes ist als ein Zweiklassenmedizin-System“ – so vehement verteidigt werde. „Wir bewegen uns offensichtlich im österreichischen Gesundheitssystem immer weiter von unseren Grundpfeilern der Solidarität, der Gerechtigkeit und der Gleichheit weg.“

 

„Monetik“ statt Ethik

Denn der Gang zum Wahlarzt sei keine „Wahlfreiheit“, wie von der Ärztekammer behauptet – „denn diejenigen, die es sich leisten können, bekommen öffentlich subventioniert diese Wahlfreiheit, und diejenigen, die es sich nicht leisten können, sind in einen zweitklassigen kassenärztlichen Bereich abgedrängt“. Warum das von „diversen Ärztekammer-Präsidenten“ so vertreten wird, wundere ihn nicht, „denn sie haben ja immer wieder bewiesen, dass ihnen Monetik wichtiger ist als Ethik“.

Als „letztklassig“ bezeichnete der Vizepräsident der Ärztekammer und Obmann der niedergelassenen Ärzte, Johannes Steinhart, die Vorwürfe: „Ich muss das auf das Entschiedenste zurückweisen, gerade wir treten oft für sehr ethische Regelungen ein.“ Er betrachte das als „vollkommen unzulässige Unterstellung“.

Das Wahlarztsystem sei „Ausdruck dessen, dass ein Mehrangebot notwendig ist“, dadurch werde das Kassensystem „massiv gestützt“. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.08.2016)