Knapper Arbeitsmarkt reicht nicht für Asyl-Notverordnung

Innenminister Wolfgang Sobotka.
Innenminister Wolfgang Sobotka.(c) APA/HANS KLAUS TECHT
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Die ÖVP will die Notverordnung vorbereiten, die SPÖ nicht. Mit der Jobsituation allein kann man laut Juristen die Maßnahme nicht rechtfertigen.

Wien. ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka erhöht beim Thema Asyl weiterhin den Druck. Er will, dass die Notverordnung der Regierung im Asylrecht schon Ende August in Begutachtung geschickt wird. Die SPÖ sieht dafür aber momentan keine Notwendigkeit.

Auch Sobotka erklärt, dass man von der Obergrenze von 37.500 Asylwerbern noch entfernt sei. 24.260 Personen wurden laut Innenministerium heuer bereits zum Asylverfahren zugelassen (die Zahl ist für die Obergrenze relevant), insgesamt wurden 28.765 Asylanträge gestellt (Stand Ende Juli). Sobotka meint, dass man die Notverordnung vorbereiten müsse und verweist auf den Arbeitsmarkt. „Wenn Wien eine Arbeitslosigkeit von über zwölf Prozent hat und man im Sozialministerium keine Notwendigkeit zu handeln sieht, dann fehlt mir ein wenig das Verständnis dafür“, sagte Sobotka im ORF-Radio. Zwar steige die Beschäftigung, aber auch die Arbeitslosenzahlen – „und wenn man sich das genauer ansieht, sind das eben die Asylberechtigten“. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hat hingegen erklärt, dass man die Notverordnung mit der Arbeitslosigkeit momentan nicht begründen könne. „Arbeitsmarkt ist ein dynamischer Bereich. Wir integrieren Menschen auf der Flucht, da kann man das eine oder andere mehr tun“, meinte Stöger.

Wie sieht die Sache rechtlich aus? Im heuer novellierten Asylgesetz ist keine Zahl als Obergrenze festgeschrieben. Aber laut dem Gesetz kann die Notverordnung erlassen werden, wenn „die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind“. In den Erläuterungen zum Gesetz wurde der Arbeitsmarkt explizit genannt. So wird betont, dass steigende Asylzahlen zu einer „zusätzlichen Belastung für den Arbeitsmarkt“ führen können.

Europa- und völkerrechtlich jedoch würde eine auf den Arbeitsmarkt gestützte Argumentation nicht halten, sagt Peter Hilpold, Professor an der Universität Innsbruck, zur „Presse“. „Es gibt europarechtlich keine Grundlage dafür“, betont er. Nur die EU selbst hätte die Kompetenz, wegen derartiger Probleme Maßnahmen im Asylbereich zu ergreifen. Erst wenn die Zuwanderung so weit gehe, dass die Funktion des Staatswesens an sich infrage gestellt wäre, könne man als nationaler Staat das Asylrecht beschränken.

Auch für Professor Walter Obwexer, der im Auftrag der Regierung das Gutachten zur Obergrenze mitverfasste, wäre der Arbeitsmarkt als Grund für die Notverordnung „wohl etwas zu kurz gegriffen“. Zumal Österreich hier besser als der EU-Durchschnitt liege. Doch Obwexer sieht mehr nationalen Spielraum als Hilpold. Man müsste aber neben dem Arbeitsmarkt noch zusätzlich auf eine Überlastung in den Bereichen des Sozialsystems, der Bildung und Integration verweisen, um die Notverordnung zu rechtfertigen.

Könnte Österreich jetzt schon die Option Notverordnung erwägen? „Wir haben eine gewisse Zahl an Schutzsuchenden erreicht, es ist nicht ausgeschlossen, dass Österreich sich auf die Schutzklausel berufen kann“, meint Obwexer. Also auf jene EU-Bestimmung, laut der Staaten ausnahmsweise selbst den Asylzuzug beschränken können.

ÖVP findet SPÖ „sonderbar“

Die SPÖ verweist darauf, dass drei Bundesländer noch nicht ihren Bericht zur Asylsituation abgegeben hätten, sodass man eine Notverordnung nicht rechtfertigen könne. In der ÖVP bezweifelt man, dass SPÖ-Kanzler Christian Kern es mit der Obergrenze ernst meint. „Wir sind irritiert“, sagt ÖVP-Mandatar Asdin El Habbassi. „Wir finden es sonderbar, dass die SPÖ den Beschluss zur Obergrenze im Ministerrat mitträgt, aber die Maßnahmen zur Zielerreichung nicht unterstützt.“ Man könne aber nur eine bestimmte Zahl an Leuten integrieren, so El Habbassi.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.08.2016)

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