Olympia-Affäre: Salzburg weist Vorwürfe zurück

Die Bewerbung Salzburgs führt zu einem Schlagabtausch.
Die Bewerbung Salzburgs führt zu einem Schlagabtausch.(c) APA/BARBARA GINDL (BARBARA GINDL)
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Die Stadt Salzburg fordert den damaligen Berater Erwin Roth auf, Beweise für seine Anschuldigungen rund um rätselhafte Geldflüsse vorzulegen. Bei einem möglichen Strafverfahren werde sich die Stadt anschließen.

In der Affäre um die rätselhaften Geldflüsse bei der Bewerbung Salzburgs um die Winterspiele 2014 fordert nun auch die Politik der damaligen "Candidate City" Aufklärung: Eine um die Opposition erweiterte Stadtregierung hat am Montag unter anderem vom ÖOC verlangt, dass sämtliche Unterlagen des Fördervereins der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und der Staatsanwaltschaft wie den öffentlichen Kontrollorganen zur Verfügung gestellt werden.

Weiters forderte das erweiterte Kollegium unter dem Vorsitz von Bürgermeister Heinz Schaden (S) den damaligen Berater Erwin Roth auf, dass er für seine öffentlichen Behauptungen auch die entsprechenden Belege vorlegt. "Die Vertreter der Stadt in der Bewerbungsgesellschaft weisen die Vorwürfe zurück", hieß es in einer Aussendung. Weiters kündigte Schaden an, dass er dem Gemeinderat in der kommenden Sitzung am 23. September Bericht über die tatsächlichen Vorgänge erstatten werde. Zudem wird dem Stadt-Parlament ein Bericht über die Vorgänge um das Darlehen an den Förderverein vorgelegt.

"Ich habe mir keinen Vorwurf zu machen", betonte Schaden im ORF-Radio. Roth solle endlich Beweise vorlegen. Er habe bereits vor rund einer Woche "Klartext" geredet und die 1,2 Millionen Euro Beraterhonorar als "skandalös" bezeichnet. Seitdem werde er öffentlich frontal von Roth angegriffen, so Salzburgs Bürgermeister.

Sollte gegen die Proponenten des Fördervereins ein Strafverfahren eingeleitet werden, wird sich die Stadt diesem anschließen, hieß es in der Aussendung. Außerdem soll das Ergebnis dieses Verfahren nochmals von Kontrollamt und Landesrechnungshof bewertet werden. Und schließlich wird das städtische Kontrollamt eine ergänzende Prüfung durchführen, sobald es die Unterlagen von der Staatsanwaltschaft zurück bekommen hat.

(APA/Red.)

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