Asylschranken ab Herbst

Am 6. September könnte der Entwurf für die Asylsonderverordnung stehen, sagt Kanzler Christian Kern.
Am 6. September könnte der Entwurf für die Asylsonderverordnung stehen, sagt Kanzler Christian Kern.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Auch Kanzler Kern will nun die Notverordnung in die Wege leiten. Asyl würde es dann heuer in Österreich nur noch in Ausnahmefällen geben.

Wien. Jetzt will auch SPÖ-Kanzler Christian Kern Ernst machen. Bis zum Ministerrat am 6. September könnte der Textentwurf für die Asylsonderverordnung stehen und sodann in Begutachtung geschickt werden, erklärte Kern. ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka hatte diesbezüglich schon länger Druck gemacht, zuletzt hatte auch Vizekanzler Reinhold Mitterlehner in der „Presse am Sonntag“ gefordert, rasch in Begutachtung zu gehen. Doch was bedeutet die Notverordnung im Detail, und welche Probleme könnten sich im Zusammenhang damit noch ergeben?

1. Wann soll die Notverordnung der Regierung in Kraft treten?

Dafür gibt es noch kein genaues Datum. Politisch paktiert ist, dass die nun vorzubereitende Notverordnung gelten soll, sobald in einem Jahr 37.500 Asylverfahren anhängig sind. Zuletzt stand man bei rund 25.000 Verfahren. Nach derzeitiger Entwicklung rechnet man damit, dass im November die Obergrenze überschritten wird. Grundlage für die Notverordnung ist das im Frühjahr novellierte Asylgesetz. Es sieht vor, dass die Notverordnung erlassen werden kann, wenn durch den Flüchtlingszustrom die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind.

2. Was wäre die Folge, wenn die Notverordnung in Kraft träte?

Asylanträge könnten dann nur mehr an kontrollierten Grenzübergängen gestellt werden. Wer es schon ins Landesinnere geschafft hat, muss wieder an die Grenze zurück. Zudem wären Schnellverfahren möglich. Ein Asylantrag würde nur noch zugelassen werden, wenn bestimmte Menschenrechte in Gefahr sind. Das Gesetz nennt hier zum Beispiel das Recht auf Leben oder den Schutz vor Folter und unmenschlicher Behandlung. Beide Punkte würden aber laut Innenministerium niemandem mehr drohen, der aus einem Nachbarland nach Österreich kommt. Relevant wäre wohl nur noch eine Verletzung des Privat- und Familienlebens. Das hieße im Klartext: Nur, wer schon Verwandte in Österreich hat, bekäme ein Asylverfahren. Alle anderen würde Österreich heuer nicht mehr aufnehmen.

3. Welche Stolpersteine gibt es für die Notverordnung noch?

Zum einen muss gewährleistet werden, dass die Nachbarstaaten (also auch Ungarn) Asylwerber zurücknehmen, die es über die österreichische Grenze geschafft haben. Kern sieht diesbezüglich Sobotka in der Pflicht. Zum anderen könnte ein Asylwerber versuchen, die Notverordnung vor dem Europäischen Gerichtshof zu Fall zu bringen. Eigentlich obliegt es nämlich der EU, die Asylpolitik zu regeln. Österreich beruft sich aber auf eine Ausnahmeklausel, laut der man ausnahmsweise selbst handeln kann, wenn die öffentlichen Ordnung oder innere Sicherheit gefährdet ist. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, ist höchststrittig. Deswegen wird man bei der Notverordnung sehr darauf achten, wie man sie juristisch formuliert.

4. Könnte die Flüchtlingszahl wegen der Unstimmigkeiten mit der Türkei ansteigen?

Die Regelung zur Obergrenze könnte auch schwerer exekutierbar werden, falls wieder Massen an Flüchtlingen durch Europa wandern. Abhilfe sollte hier neben dem Schließen der Balkanroute der Flüchtlingsdeal der EU mit der Türkei schaffen. Kanzler Kern meint, dass der von ihm geforderte Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit der EU nichts mit dem Flüchtlingsdeal zu tun habe. In der Türkei sieht man das aber anders, zumal Brüssel die Eröffnung neuer Verhandlungskapitel mit dem Deal in Aussicht gestellt hat. Ankara besteht auf die Visafreiheit für türkische Staatsbürger ab Oktober, sonst sei das Abkommen Makulatur, so Außenminister Mevlüt ?avuşoğlu am Wochenende.

Auf einen Blick

Die Asylnotverordnung könnte nun schon am 6. September in einem Entwurf vorliegen und in Begutachtung geschickt werden. Das erklärte SPÖ-Kanzler Christian Kern. Zuvor hatten die SPÖ-Vertreter Alois Stöger und Muna Duzdar sich noch skeptisch gegenüber ÖVP-Vorstößen gezeigt, die Sonderverordnung in Angriff zu nehmen. Innenminister Wolfgang Sobotka hatte in der Vorwoche erklärt, dass die Verordnung schon Ende August im Ministerrat behandelt werden soll.

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