US-Rapper Freddie Gibbs gegen Kaution frei

Archivbild: Rapper Freddie Gibbs
Archivbild: Rapper Freddie GibbsAPA/AFP/GETTY IMAGES/MIKE WINDLE
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Der Amerikaner, der in Wien wegen Missbrauchs angeklagt wird, hinterlegte 50.000 Euro Kaution und musste seinen Reisepass abgeben.

Der US-Rapper Freddie Gibbs, gegen den die Staatsanwaltschaft Wien vor wenigen Tagen Anklage wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person erhoben hat, ist am Donnerstag gegen Kaution enthaftet worden. Das bestätigte Christina Salzborn, die Sprecherin des Straflandesgerichts. Die Kaution wurde mit 50.000 Euro festgesetzt.

Wie Thomas Kralik, der Wiener Anwalt des 34-jährigen Musikers aus dem US-Bundesstaat Indiana, darlegte, wurden an die Enthaftung mehrere Auflagen geknüpft. Gibbs, der sich im Sommer 2015 nach einem Gig in einem Wiener Nachtklub an einem damals 17 Jahre alten Mädchen vergangen haben soll, musste seinen Reisepass abgeben und zusichern, bis zur rechtskräftigen Erledigung seines Strafverfahrens das Bundesgebiet nicht zu verlassen. Außerdem wurde ihm auferlegt, dem Gericht stets seinen aktuellen Aufenthaltsort bekannt zu geben.

Nach seinem Auftritt in der "Grellen Forelle" am 5. Juli des vergangenen Jahres waren zwei jugendliche Besucherinnen in den Backstage-Bereich gelotst worden. Freddie Gibbs soll die beiden Mädchen - 16 und 17 Jahre alt - während des Auftritts "angesungen" und mit ihnen Blickkontakt aufgenommen haben. Backstage bekamen sie dann alkoholische Getränke vorgesetzt, und schließlich soll der Rapper den angeschlagenen Zustand der Teenager ausgenützt haben, um sie mit seiner Entourage ins Hotel zu bringen.

DNA-Test belastet Security

Laut Anklage soll Gibbs dort in einem Zimmer mit dem älteren Mädchen gegen deren Willen geschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben. Die 17-Jährige war - so die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift - aufgrund ihres benommenen Zustands nicht mehr in der Lage, zu reagieren und sich zur Wehr zu setzen. Ein Leibwächter des Rappers soll sich währenddessen in einem Nebenzimmer an der 16-Jährigen vergangen und im Anschluss auch noch dem zweiten Mädchen zugewandt haben.

Dass der Security-Mitarbeiter mit den Jugendlichen - offenbar ungeschützten - Sex hatte, dürfte feststehen. Das ergab ein DNA-Test. Der Leibwächter ist für die Justiz allerdings derzeit nicht greifbar. Er befindet sich in den USA, sollte er seine Heimat nicht verlassen, dürfte es sich schwierig gestalten, seiner habhaft zu werden.

Freddie Gibbs wurde dagegen zum Verhängnis, dass er rund elf Monate nach dem inkriminierten Geschehen wieder in Wien auftreten wollte. Der am 26. Mai angesetzte Gig in der "Grellen Forelle" wurde zwar kurzfristig abgesagt, weil Gibbs von den gegen ihn laufenden strafrechtlichen Ermittlungen Wind bekommen und befürchtet haben dürfte, er könnte in Wien festgenommen werden.

Am 31. Juli ausgeliefert

Die Wiener Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls. Dieser wurde am 31. Mai vom Wiener Straflandesgericht bewilligt und am 2. Juni in Toulouse vollzogen, wo Gibbs im Rahmen seiner "Shadow Of A Doubt"-Tour gastieren hätte sollen. Sein mitbeschuldigter Security war dieses Mal wohlweislich nicht nach Europa gekommen. Gibbs wurde am 31. Juli nach Österreich ausgeliefert, bis zum heutigen Tag befand er sich in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft.

Sein Wiener Anwalt ist überzeugt, dass die Anschuldigungen haltlos sind. "Es gibt keine objektivierten Beweise, dass Freddie Gibbs mit der jungen Frau überhaupt Sex gehabt hat", hatte Kralik zuletzt im Gespräch mit der Austria Presseagentur betont. Beim angeblichen Opfer seien keine belastenden DNA-Spuren gefunden worden. Kralik verwies weiters auf "unabhängige Zeugen" wie den Rezeptionisten des Hotels und einen Hotelgast, die ausgesagt hätten, "dass die Frauen gut drauf waren, aber durchaus noch in der Lage gewesen sind, auf eigenen Beinen zu gehen". Inwieweit sie dessen ungeachtet durch den Konsum von Drogen oder sonstiger Substanzen beeinträchtigt waren, hätte sein Mandant nicht abzuschätzen vermocht.

Anklage noch nicht rechtskräftig

Wie Kralik hervorhob, hatte die 17-Jährige erst acht Monate nach der gegenständlichen Nacht Gibbs belastet. Ihrer Darstellung zufolge war ihr erst im Zuge von Flashbacks wieder in Erinnerung gekommen, dass nicht nur der Security-Mitarbeiter, sondern zuvor der Rapper selbst auf bzw. bei ihr lag.

Die Anklage gegen Gibbs ist nicht rechtskräftig. Ob sein Rechtsbeistand sie beeinspruchen wird, steht noch nicht fest. Dafür steht Kralik eine Frist von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift zur Verfügung. Den Prozess, den ein Einspruch allenfalls verzögern würde, wird Richter Andreas Böhm leiten. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs droht dem Musiker eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren.

(APA)

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