Gericht: Nachzahlung bei Pensionserhöhung?

(c) Www.BilderBox.com (Www.BilderBox.com)
  • Drucken

Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über die Anhebung kleiner Pensionen.

Wien (ett/APA). Während auf politischer Ebene schon die Kraftprobe um die Pensionserhöhung 2010 voll im Gang ist, hat die 2008 erfolgte Anhebung noch ein höchstgerichtliches Nachspiel. Das Oberlandesgericht Wien hat als zweite Instanz im Falle einer Pensionistin massive Bedenken gegen die 2008 von der rot-schwarzen Regierung fixierte gestaffelte Erhöhung und beantragt beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Aufhebung der Regelung, die Bezieher niedriger Pensionen unter bestimmten Voraussetzungen benachteiligt. Die in der Causa Betroffene, die von der FPÖ unterstützt wird, erhielt nur eine Erhöhung um 1,7 Prozent und damit weniger als Bezieher höherer Pensionen.

Es ist aber nicht der einzige derartige Fall, der beim Höchstgericht gelandet ist. Die Pensionserhöhung 2008 sei von mehreren Gerichten beim VfGH anhängig gemacht worden, wurde der „Presse“ am Mittwoch auf Anfrage im Höchstgericht erläutert. Mit einer Entscheidung sei „im nächsten halben Jahr“ zu rechnen.

Die Tragweite geht weit darüber hinaus: Im Falle einer Aufhebung könnte es für mehr als 500.000 potenziell Betroffene, die 2008 unter der monatlichen Mindestpension (Ausgleichszulage) von 747 Euro lagen, eine Nachzahlung geben.

Zehn Euro im Monat mehr

Monatlich würde diese Nachzahlung dann rund zehn Euro ausmachen. Allerdings hätte das noch weitergehende Folgen, weil damit die Berechnungsbasis für die Pensionserhöhung der Folgejahre ebenfalls steigt.

Die Erhöhung hatte schon im Jänner 2008 für viel Aufregung und heftige Kritik am damaligen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer gesorgt. Die gestaffelte Erhöhung machte zwischen 1,7 und 2,9 Prozent aus. Der Haken an der Sache: Auch Bezieher besonders niedriger Pensionen unter dem Richtsatz für die Ausgleichszulage von 747 Euro mussten sich mit 1,7 Prozent zufriedengeben. Der Grund im Regelfall: Wegen des Einkommens des Partners steht ihnen keine Ausgleichszulage zu. Das Wiener Oberlandesgericht sieht den Gleichheitsgrundsatz und das Sachlichkeitsgebot verletzt.

Das OLG führt aber auch den Vertrauensschutz ins Treffen. Dabei wird auf einen Brief Gusenbauers im Namen der Regierung verwiesen, in dem Ende 2007 für 2008 eine Pensionshöhe in Aussicht gestellt worden sei, die dann tatsächlich wesentlich niedriger gewesen sei. FPÖ-Seniorensprecher Werner Neubauer folgerte daraus, Politiker würden sich künftig wohl besser überlegen, ob sie die Öffentlichkeit täuschen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.09.2009)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.