Bundestag für Begleitgesetze – jetzt fehlen noch die Iren, Polen und Tschechen.
BERLIN(Reuters/pö). Wenigstens kurz aufatmen konnten diese Woche die Befürworter des EU-Vertrags: Die Mehrheit im deutschen Bundestag einigte sich am Dienstagabend nach heftigem Hickhack der Parteien auf vier „Begleitgesetze“ zum EU-Vertrag von Lissabon. Die Abgeordneten von Union, SPD, FDP und Grünen stimmten den Gesetzen zu, die Linkspartei stellte sich dagegen. Jetzt fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates, also der Länderkammer, die am 18. September über die Gesetze entscheiden wird. Sie hat aber bereits ein Ja signalisiert.
Die Begleitgesetze sind Voraussetzung dafür, dass der Lissabon-Vertrag in Deutschland in Kraft treten kann. Er soll die EU-Institutionen stärken und Entscheidungen im EU-Rat der Länder erleichtern.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte die Begleitgesetze nach einer Verfassungsklage eingefordert. Sie regeln detailliert, wie Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen weiter Einfluss nehmen, obwohl die Staaten durch Lissabon Kompetenzen an Brüssel abgeben. Den Gesetzen zufolge muss der Bundestag künftig zum Beispiel zustimmen, bevor die Zuständigkeiten oder Abstimmungsregeln in der EU geändert werden.
Nach dem Okay des Bundesrates wird Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift unter den Vertrag setzen.
Bangen um Tschechien
Viel mehr bangen die EU-Partner um den Sanctus aus Irland, Tschechien und Polen, die ebenfalls erst Ja sagen müssen. Gerade Tschechiens EU-skeptischer Präsident Vaclav Klaus könnte die Ratifizierung des Vertrags EU-weit blockieren – selbst wenn die Iren bei ihrem zweiten Referendum am 2.Oktober doch noch Ja sagen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.09.2009)