Asylrecht: Eine Reform in der Dauerschleife

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Archvibild.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Flüchtlinge. Quartiere, Quoten, Notverordnungen: Das Asyl- und Fremdenrecht hat in den vergangenen 20 Jahren einige Novellen erlebt. Ein Überblick.

Wien. Jetzt also das nächste Paket. Bis Herbst will Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) weitere Pläne für Verschärfungen im Flüchtlingsbereich vorlegen: Flüchtlinge sollen unter anderem ihren Asylstatus verlieren, sobald sie kriminell werden. Im Justizministerium begrüßt man Sobotkas Initiative. Außerdem will der Innenminister die illegale Einreise zur Straftat erklären. Und: Bei der Verhinderung der Identitätsfeststellung soll ebenfalls nachgeschärft werden.

Im Parlament hat man mit Novellen jedenfalls schon Erfahrung. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden Gesetze im Flüchtlings- und Ausländerbereich reformiert. Immer und immer wieder. Die jüngste Änderung ist noch keine vier Monate her. Ihr Inhalt: Asyl wird jetzt nur noch „auf Zeit“ (also befristet für drei Jahre) zugesprochen, der Familiennachzug erschwert und die Möglichkeit geschaffen, eine Sonderverordnung zu erlassen. Demnach können – „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit“ – Asylanträge an der Grenze abgewiesen werden. An der Notverordnung wird allerdings noch gefeilt, das Parlament muss sie absegnen.

Auch Sobotkas Vorgängerin im Innenministerium, Johanna Mikl-Leitner, hatte ihre Asylwesenreform: Statt der zwei großen Erstaufnahmezentren in Oberösterreich (Thalham) und Niederösterreich (Traiskirchen) gibt es seit Juni 2015 mehrere kleinere Quartiere in den Bundesländern. Der zweite große Kernpunkt waren Schnellverfahren: Menschen, die aus einem von der Regierung ernannten „sicheren Herkunftsland“ kommen, werden um einiges rascher wieder rückgeführt bzw. abgeschoben.
Nicht nur das: Im vergangenen Oktober wurde das Durchgriffsrecht eingeführt: Erfüllen Bundesländer ihre Quote bei der Unterbringung von Flüchtlingen nicht, kann der Bund auf eigene Faust Quartiere errichten.

Verschärfungen im Jahr 1992

Die Verschärfungen in der Ausländergesetzgebung begannen allerdings schon viel früher, und zwar 1992 – unter SPÖ-Innenminister Franz Löschnak. Dieser „erste prominente Verschärfer“, wie ihn die Austria Presse Agentur einmal nannte, brachte ein Fremdenpaket durchs Parlament. Dort wurde das Aufenthaltsgesetz etabliert, mit dem Quoten für die Zuwanderung festgelegt wurden. Anträge mussten grundsätzlich aus dem Ausland gestellt werden.

Die nächste Reform wurde 1997 beschlossen – erneut unter einem roten Innenminister, diesmal Karl Schlögl: Durch ein Asylverfahren an der Grenze sollten nur noch Personen einreisen können, deren Antrag Aussicht auf Gewährung hat. In der Realität zeigte sich die Maßnahme wirkungslos. Allerdings: Das Instrument der Aufenthaltsverfestigung ist bis heute wirksam. Nach acht Jahren legalen Aufenthalts kann man de facto nicht mehr abgeschoben werden.

Im Jahr 2002 kamen weitere, strikte Verschärfungen. Diesmal unter Schwarz-Blau: Eine Integrationsvereinbarung sah vor, dass Zuwanderer Deutschkurse absolvieren müssen, wenn sie nicht schon ausreichende Grundkenntnisse nachweisen können.
2003 wurden die Erstaufnahmezentren eingerichtet, die Innenministerin Mikl-Leitner später reformieren sollte. Dort sollte innerhalb von maximal 72 Stunden entschieden werden, ob es zur Aufnahme, einer Abschiebung oder einer weitergehenden Prüfung des Antrags kommt. Abgeschafft wurde die Möglichkeit, Asylanträge an der Grenze zu stellen – mit Ausnahme von Flughäfen.

Im darauffolgenden Jahr, also 2004, wurde ein Bund-Länder-Vertrag zur Grundversorgung von Flüchtlingen beschlossen. Er gilt bis heute. 2007 wurde der Asylgerichtshof etabliert, einige Jahre später das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl geschaffen. Auf die Mitarbeiter könnten bald Neuerungen zukommen. Die jüngste Novelle wird jedenfalls nicht die letzte sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.08.2016)

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