Gericht kommt Grasser-Wunsch nicht nach

Buwog: Anträge wegen zu kurzer Einspruchsfrist abgewiesen
Karl-Heinz GrasserDie Presse (Fabry)
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Das Straflandesgericht hat die Anträge mehrerer Buwog-Angeklagter, dem VfGH die Bestimmung über die Einspruchsfrist vorzulegen, abgewiesen.

Nach sieben Jahren Ermittlungstätigkeit in den Affären „Buwog“ und „Terminal Tower“ erstellte die Korruptionsstaatsanwaltschaft eine umfangreiche Anklageschrift. Auf nicht weniger als 825 Seiten legt sie dar, warum 16 Angeklagte, allen voran Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, wegen Untreue und anderer Delikte zu bestrafen seien. Grasser und andere sehen sich ungerecht behandelt und regten an, das zuständige Gericht möge den Verfassungsgerichtshof einschalten. Doch daraus wird nichts.

Der Reihe nach: Eben weil die Anklage so komplex ist und man längere Zeit braucht um sie zu erfassen, waren einige Verteidiger, so auch Grasser-Anwalt Manfred Ainedter, auf die Idee gekommen, die knappe, nur 14-tägige (im Gesetz geregelte) Frist für einen Einspruch gegen die Anklageschrift ins Visier zu nehmen. Ist eine so knappe Frist bzw. ist eine Norm, die eine solche Frist vorsieht, überhaupt rechtens. Oder verstößt das gegen die Verfassung (Stichwort: faires Verfahren)? Sieben Angeklagte – auch Grasser – sahen sich benachteiligt und regten an, das zuständige Gericht solle von sich aus den VfGH einschalten. Dieser möge eine Normenprüfung durchführen. Doch genau diese Anregung (manche Anwälte hatten es sogar mit formalen Anträgen versucht) wurde nun von der zuständige Richterin ad acta gelegt – keine gute Nachricht aus Angeklagten-Sicht, da eine von einem Gericht veranlasste Befassung des VfGH aufschiebende Wirkung gehabt hätte.

Sechs Anklage-Einsprüche

Sehr wohl jedoch können Angeklagte aus eigener Kraft (Individualbeschwerde) an das Höchstgericht herantreten. Das haben einige – auch Grasser – so gemacht. Der VfGH ist auch schon aktiv geworden und hat die Bundesregierung um Stellungnahme ersucht. Aber: Dieses Vorgehen entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Indes prüft das Oberlandesgericht Wien die von sechs Angeklagten erhobenen Einsprüche gegen die Anklage.

>> Der Buwog-Krimi

(m. s.)


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