"Regelwerk für Flüchtlinge muss hinterfragt werden"

(c) Katharina Fröschl-Roßboth
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Hannes Tretter hält die EU-Flüchtlingspolitik für verfehlt. Er rät zur Anwendung einer Richtlinie aus Zeiten des Jugoslawienkrieges.

Die Presse: Angesichts der Flüchtlingssituation wirken die Menschenrechte etwas bedroht.

Hannes Tretter: In der Tat kann man den Eindruck gewinnen. Das Problem ist auch, dass viele Menschen glauben, dass die Menschenrechte etwas für Häfenbrüder, Obdachlose, Flüchtlinge und Migranten sind. Das Bewusstsein, dass sie selbst von den Menschenrechten profitieren, fehlt sehr oft.


Kann es sein, dass wir da verwöhnt sind?

Ganz genau. Diejenigen, die um ihre Rechte kämpfen mussten, die willkürlich verhaftet und gefoltert wurden, haben ein ausgeprägtes Bewusstsein dafür, was diese Rechte bedeuten. Diejenigen, die das nicht erlebt haben, erfahren es erst, wenn sie unmittelbar betroffen sind.


Ein möglicher Weg wäre, mehr Kontakt mit Menschen zu schaffen, die solche Probleme hatten.

Das könnte ein guter Weg sein. Aber auch in der Ausbildung wäre auf allen Schulstufen mehr zu tun. Dass wir im österreichischen Schulsystem lediglich ein Unterrichtsprinzip „Politische Bildung“ haben, aber keine verpflichtenden Fächer über die politischen und rechtlichen Grundlagen unserer Gesellschaft, ist ein Manko. Recht bedeutet Spielregeln. Da darf man keine Scheu haben, diese schon in der Grundschule zu vermitteln. Wer die Regeln nicht kennt, fühlt sich überfahren. Es ist wichtig, dass alle die Spielregeln kennen und auch wissen, wie sie Zugang zu politischer Partizipation erhalten.


Nur wenn sich das Szenario ändert, müssten sich auch die Regeln ändern. Die Flüchtlinge ändern die Situation doch auch.

In Europa wurden tatsächlich zentrale rechtliche Vorgaben nicht eingehalten. Recht, das gelten sollte, wurde nicht angewendet. Nicht nur Schlepper haben das Gesetz gebrochen, sondern auch Staaten, die Grenzen auf- oder zugemacht und Flüchtlinge nicht registriert haben. Es ist sicher legitim zu fragen, ob das internationale Regelwerk für Flüchtlinge angesichts dieses Massenzustroms ausreicht. Selbst Artikel 9 der Genfer Flüchtlingskonvention besagt, dass wenn es zu einem Massenzustrom kommt, der ein staatliches System überfordert, für eine bestimmte Zeit auch spezielle Regeln entwickelt werden können, um die Situation in den Griff zu bekommen.


Österreich hat jetzt eine Notstandsverordnung, die wäre damit also gedeckt?

Man könnte sagen, dass sie durch Artikel 9 der Konvention gedeckt ist. Ich halte sie jedoch für ziemlich überzogen, weil man nicht von einem Notstand sprechen kann. Außerdem widerspricht sie EU-Recht und ist auch im Hinblick auf grundrechtliche Gewährleistungen nicht vertretbar.


Wurden nicht schon lange vorher Fehler gemacht?

Ich mache nicht nur den Mitgliedsstaaten, sondern auch der EU-Kommission den Vorwurf, dass sie nicht rechtzeitig präventive Maßnahmen ergriffen hat, denn: Der Flüchtlingsstrom aus dem Nahen Osten war zu erwarten. Abgesehen davon steht der EU ein rechtliches Instrumentarium zur Verfügung, das genau für solche Fälle einer Massenflucht geschaffen wurde – die sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“ aus dem Jahr 2001. Sie ist im Zuge des Kosovokonflikts entstanden. Sie basiert auf Maßnahmen, die verschiedene europäische Staaten Mitte der 90er Jahre im Zuge des Jugoslawienkrieges ergriffen haben. Da wurde das sogenannte „Temporary-Protection-System“ geschaffen: Flüchtlinge, die glaubhaft machen konnten, aus einer bestimmten Region gekommen zu sein, wurden für eine bestimmte Zeit aufgenommen. Jedoch mit dem Ziel einer sicheren Repatriierung nach Ende des Konflikts. Diese Richtlinie würde eigentlich für die Kriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Irak passen. Die EU-Kommission hat hingegen an einer Novellierung der Dublin-Verordnung gearbeitet, mit der verpflichtende Aufnahmequoten geschaffen werden sollten. Das zu einem Zeitpunkt, als EU-Staaten bereits begonnen hatten, nationale Eigenwege zu gehen.


Und warum kam es nicht zur Anwendung der Richtlinie?

Man hat mir gesagt, die Regelung kommt nicht zum Einsatz, weil das ein Pull-Faktor wäre. Ich glaube genau das Gegenteil. Das Asylsystem passt nicht für Menschen, die vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit fliehen. Die Genfer Flüchtlingskonvention bietet Schutz für Menschen, die individuell politisch verfolgt werden. Es gibt sicher solche Fälle, aber im Großen und Ganzen haben wir es mit Menschen zu tun, die vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit flüchten. Würde die Richtlinie durch einen Beschluss des Europäischen Rats mit 2/3-Mehrheit zur Anwendung gebracht werden, könnten die Flüchtlinge innerhalb und außerhalb der EU vorläufigen Schutz erhalten und mit großer Flexibilität Programme entwickelt werden, die die Flüchtlinge auf einen Wiederaufbau ihrer Heimat und einen Versöhnungsprozess vorbereiten. Damit würde nicht nur gegenüber den Flüchtlingen, sondern auch gegenüber der europäischen Bevölkerung ein ganz anderes Signal gesetzt, als es jetzt der Fall ist.


Nur ist der Konflikt in Syrien in absehbarer Zeit noch nicht vorbei. Da hält man Leute doch nur in der Warteschleife.

Sie treffen genau den Schwachpunkt, zumal diese Richtlinie nur einen Zeitraum von maximal drei Jahren vorsieht, bis die Menschen repatriiert werden sollen, wenn das möglich ist, ohne ihr Leben zu gefährden. Es wäre aber ein Zeitgewinn, diese drei Jahre zu nützen, um einen Plan B zu entwickeln.

Und wie könnte ein solcher Plan aussehen?

Ich vermisse schon seit Jahren eine umfassende und nachhaltige Mittelmeer- und Nahoststrategie der EU, die die dreitausendjährige Bedeutung dieser Region für Europa beachtet. Kurzfristig müssten – wie teilweise schon in Angriff genommen – „Hotspots“ für Flüchtlinge geschaffen werden, aber vor allem sollte mittel- und langfristig mit denjenigen Staaten in der Region, die ein gewisses Maß an Sicherheit und Stabilität aufweisen, wirtschaftliche Initiativen mit Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge ergriffen werden, die nicht nur für diese, sondern auch für die Bevölkerungen dieser Staaten und Europa Win-win-Situationen schaffen. Damit könnte auch den Schleppern das Handwerk gelegt werden.


Das Problem ist aber jetzt schon da, weil einige Länder offenbar an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt sind.

Genau deshalb glaube ich, dass es nicht verkehrt wäre, für alle, die jetzt noch kommen, die Massenzuflucht-Richtlinie anzuwenden. Die Regierungen sind verpflichtet, sozialen Frieden zu gewährleisten, aber auch die Rechte derer zu schützen, die wir aufgenommen haben. Europa könnte das schaffen, wenn es ein wenig mehr Vernunft, Solidarität und zukunftgewandte politische Vorstellungs- und Überzeugungskraft gäbe.

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