Mann zu Tode getreten: 20 Jahre Haft wegen Mordes

Symbolbild Gericht
Symbolbild Gericht(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Ein 23-Jähriger trat so lange auf den Kopf eines 53-jährigen ein, bis dieser tot war. Es sei grauenvoll gewesen, sagten zwei Polizisten aus. 20 Jahre Haft lautet das nicht rechtskräftige Urteil.

20 Jahre Haft wegen Mordes und absichtlicher schwerer Körperverletzung sowie Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - so lautete das Urteil des Geschworenengerichts für jenen 23-Jährigen, der im März so lange auf den Kopf eines 53-jährigen Mannes eingetreten und eingeschlagen hat, bis dieser tot war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Nach Urteilsverkündung musste der Beschuldigte lächeln: "Danke, super", lautete sein Kommentar zum Ergebnis der Verhandlung.

Der Angeklagte hatte am Abend des 23. März mit Freunden in einem Lokal "Unmengen Wodka gesoffen" und sich Speed reingezogen, wie er sagte. Gegen vier Uhr verließ man zu viert das Lokal, verlor sich dann kurzfristig aus den Augen. In dieser Zeit traf der Angeklagte in der Rotenturmstraße auf sein 53-jähriges Opfer.

Genau konnte sich der 23-Jährige nicht mehr erinnern: "Auf alle Fälle hab' ich ihn festgehalten. Dann hab ich ihn in die Gosch'n g'haut." Zuerst mit der Hand, dann mit dem Fuß, als der 53-Jährige bereits wehrlos am Boden lag. Der Angeklagte wollte dann zu seinen Freunden, der 53-Jährige habe ihm aber etwas nachgerufen: "Dann bin ich wieder hin und hab' hing'haut", so der 23-Jährige.

"Der gesamte Gesichtsschädel war zu Brei umgeformt", sagte ein Sachverständiger. Alle Zähne seien ausgeschlagen gewesen, Unter- und Oberkiefer mehrfach gebrochen, der Kehlkopf verletzt und der -eingang verschoben: "Das Opfer ist erstickt am Blut und an Knochenbruchfragmenten, die ihm bei diesen Gewalthandlungen in die Tiefe geschlagen worden sind", so der Experte.

Es sei grauenvoll gewesen, sagten auch zwei junge Streifenpolizisten, die als erste Beamten beim Opfer eingetroffen waren und - erfolglos - Reanimationsversuche gesetzt hatten. Herzmassage habe man gemacht: "Eine Beatmung blieb aus. Es war unmöglich, einen Mund zu erkennen", sagte der eine. Sein Kollege: "Von Kopf kann man gar nicht mehr sprechen."

Ein Gerichtspsychiater bescheinigte dem 23-Jährigen eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung" mit "dissozialen und emotional instabilen Elementen". Betroffene würden ihre soziale Rolle nicht einnehmen und immer wieder hochgradig gegen Gesetze und soziale Normen verstoßen, "heftige Gefühlsregungen und impulshafte Handlungen" seien kennzeichnend.

"Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt trotz Beeinträchtigung von Alkohol und Amphetamine in einem Zustand, in dem er prinzipiell gewusst hat, ob er verbotene oder erlaubte Handlungen setzt. Er hat gewusst, was er tut", sagte der Psychiater.

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.