Die Koalition will die Sanierungschancen für insolvente Unternehmen verbessern: mit geänderten Quoten, Begriffen und Bedingungen. Umstritten ist die erschwerte Anfechtung von Sanierungskrediten.
WIEN. „In Ordnung statt K. O.“: Mit einem Wortspiel bringt Franz Mohr, im Justizministerium für die Konzeption eines neuen Insolvenzrechts verantwortlich, die Zielsetzung auf den Punkt. Die Koalition will der Insolvenz zu einem gewissen Grad den Schrecken nehmen, den Unternehmer, der schuldlos in Schieflage gerät, vom Stigma befreien, die Rettung von überlebensfähigen Unternehmen erleichtern. Und das beginnt mit neuen Begriffen: Die Konkursordnung, abgekürzt KO, wird um Elemente aus der bisherigen Ausgleichsordnung ergänzt, die ihrerseits abgeschafft wird; und das einheitliche gesetzliche Vehikel für Insolvenzen heißt dann Insolvenzordnung, kurz IO.
Mit neuen Wörtern allein wird man der Krise allerdings nicht beikommen: Die Zahl der eröffneten Insolvenzen ist im ersten Halbjahr 2009 um 17,6 Prozent gestiegen (auf 1904 Fälle), die Insolvenzverbindlichkeiten sind gar um 81,8 Prozent auf zwei Milliarden Euro in die Höhe geschnellt, berichtete WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser vorige Woche bei einer Informationsveranstaltung über das neue Insolvenzrecht, zu der die Wirtschaftskammer in Kooperation mit der „Presse“ eingeladen hatte. Inhaltlich will man mit schuldnerfreundlicheren Regelungen erreichen, was Justizministerin Claudia Bandion-Ortner mit dem Motto „Retten statt ruinieren“ umschreibt.
Geplant ist – ab 1. 1. 2010 – ein neues Sanierungsverfahren mit (beschränkter) Eigenverwaltung des Schuldners. Statt mindestens 40 Prozent beim bisherigen Ausgleich (der praktisch totes Recht ist) muss der Schuldner nur 30 Prozent der ausständigen Forderungen begleichen – das sind zehn Prozent mehr als beim bisherigen Zwangsausgleich. Mit diesen zehn Prozent kann sich der Schuldner gleichsam von der Fremdbestimmung durch den Masseverwalter freikaufen; dass er dazu in der Lage ist, muss er beweisen, indem er über einen Sanierungsplan hinaus etwa auch einen detaillierten Finanzplan vorlegt.
Zur Annahme des Sanierungsplans soll künftig neben der Kopfmehrheit der anwesenden Konkursgläubiger schon mehr als die Hälfte der Summe der Forderungen reichen (statt bisher mindestens 75 Prozent).
Die Vertragspartner des insolventen Unternehmers werden gezwungen, bei der Sanierung mitzuhelfen: Sechs Monate lang dürfen sie laufende Verträge (z. B. Miete, Pacht) nicht bloß wegen der wirtschaftlichen Verschlechterung oder wegen Verzugs bei Insolvenzforderungen (das sind solche, die vor Beginn des Sanierungsverfahrens entstanden sind) auflösen, damit der Schuldner so lange ungestört weiterarbeiten kann. Es entsteht damit ein befristeter Schutzschirm, „eine Ruhephase, in der die Beteiligten überlegen können, ob eine Sanierung möglich ist“, sagte Univ.-Prof. Andreas Konecny, Zivilverfahrensrechtler an der Uni Wien. „Der Vertragspartner ist in seinen Gestaltungsrechten ein wenig beschnitten“, womit das Insolvenzrecht zwar Neuland beschreite, aber doch einem internationalen Trend folge, so Konecny: Gesamtinteressen – am Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen – gehen im Insolvenzfall Einzelinteressen vor, also seien Beschränkungen der Befugnisse der Vertragspartner vertretbar. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass der Vermieter, Lieferant oder Dienstleister durch ein Festhalten am Vertrag schweren Schaden erleiden würde.
Mehr Schutz sollen nach dem Plan des Justizressorts auch Banken erhalten, die bei außergerichtlichen Sanierungsversuchen Kredite vergeben haben: Deren Anfechtung als nachteilige Rechtsgeschäfte (mit der Folge, dass die Bank erhaltene Sicherheiten zurückgeben muss) wird beschränkt – auf Fälle, in denen die Untauglichkeit der Sanierungsbemühungen offenkundig war (s. den Textvergleich unten). Dieser Vorschlag zählt zu den umstrittensten des Entwurfs. Hans-Georg Kantner, Insolvenzexperte im Kreditschutzverband von 1870, warnt davor, dass Schuldner „in die Falle tappen und noch einen kleinen Kredit nehmen, statt zu Gericht zu gehen und ordentlich zu sanieren“. Die Reform des Insolvenzverfahrens gehe zwar in die richtige Richtung, werde aber auf diese Weise wieder neutralisiert. „Banken sind keine Samariter“, so Kantner. Herbert Pichler, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer, hätte sich hingegen noch mehr Rücksicht auf die Finanzierungsseite erwartet: „Wir müssen zu einer fairen Lastenteilung in der Krise kommen“, so Pichler. „Es geht nicht um Einzelstandpunkte, sondern um höherwertige Ziele.“
Einig sind sich alle Experten, dass der Erfolg der Reform davon abhängt, ob die Schuldner den Anreizen folgen, rechtzeitig auf die Krise zu reagieren und die Insolvenz anzumelden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.09.2009)