Weitere defekte Wahlkarten tauchten auf. Dadurch könnte eine Anfechtung des Urnengangs erneut erfolgreich sein. Das will man aber im Innenministerium mit allen Mitteln verhindern.
Wien. „Ich bin froh, dass ich nicht der Magister Stein bin“, sagt Jus-Professor Bernd-Christian Funk. Und meint damit den Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium. Denn die Frage, wie man nach dem Auftauchen von defekten Wahlkarten damit umgeht, um eine neuerliche Aufhebung der Bundespräsidentenwahl zu vermeiden, ist eine gar nicht so leichte.
Seit Montag scheint klar, dass die defekte Vorarlberger Wahlkarte, die in der Vorwoche auftauchte, kein Einzelfall ist. „In mehreren Gemeinden im Bezirk Amstetten ist eine höhere Anzahl an Wahlkarten betroffen“, erklärte am Montagvormittag ein Sprecher des Innenministeriums. Die Gemeinden waren angewiesen worden, die Karten zu überprüfen, nachdem am Freitag eine Wahlkarte mit schadhaftem Klebestreifen gemeldet worden war. Zuvor waren bereits ähnliche Probleme bei Wahlkarten für die Wiederholung der Bezirksvertretungswahl in Wien-Leopoldstadt bekannt geworden („Die Presse“ berichtete). In allen Fällen war dieselbe Druckerei am Werk.
Bezüglich Amstetten gab Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, aber Montagnachmittag Entwarnung: Die Amstettener hätten etwas falsch verstanden und die Wahlkarte unrichtig getestet. Doch im Bezirk Bregenz dürfte es einige Fälle von tatsächlich schadhaften Wahlkarten geben, sagte Stein, möglicherweise auch noch in zwei weiteren Bezirken.
Wie viele Karten unterwegs?
Nun kann man defekte Wahlkarten leicht austauschen, wenn sie vor dem Verschicken entdeckt werden. Und der Großteil ist noch nicht verschickt worden. Einige, insbesondere die an Auslandsösterreicher adressierten, wurden aber schon versandt. Wie viele könne man momentan nicht eruieren, hieß es am Montag aus dem Innenministerium. Zumal die Karten von den Gemeinden versandt wurden. Wer eine defekte Wahlkarte erhalten hat, solle sich aber bei seiner Gemeinde zwecks eines Umtauschs melden, betont das Ministerium. Aber reicht diese öffentliche Ankündigung, um die Gefahr einer Wahlanfechtung zu bannen?
Falls die Adressaten von möglicherweise defekten Wahlkarten nicht persönlich informiert werden, „dann könnte das schon zu einem Problem führen“, sagt Verfassungsjurist Theo Öhlinger. Seiner Meinung nach würde zwar der öffentliche Aufruf reichen. Doch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe in Wahlangelegenheiten zuletzt wieder seine strikte Judikatur betont. Weswegen sich nicht sagen lasse, ob es ohne persönliche Verständigung nicht einen Wahlaufhebungsgrund gibt. Und zwar dann, wenn es wieder eine knappe Wahl wird und die schadhaften Wahlkarten entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis haben könnten.
Auch Jurist Funk rät, die Leute persönlich darüber zu informieren, dass sie ihre Wahlkarten genau anschauen und gegebenenfalls umtauschen sollen. Sicher könne man vor einer Wahlaufhebung nun jedenfalls nicht mehr sein: „Man kann nur noch Schadensminimierung betreiben und schauen, ob diese am Ende erfolgreich ist.“ Heißt im Klartext: dass die Wahl bloß nicht vom VfGH gekippt wird.
Bei Wahlkarten für Auslandsösterreicher kommt hinzu, dass das Zurücksenden von schadhaften und das Verschicken neuer Wahlkarten nicht so einfach möglich ist, weil der Postweg lang dauern kann. Eine Verschiebung der Wahl hat Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) ausgeschlossen. Das Innenministerium will sich aber für Folgen der fehlerhaften Wahlkarten bei der zuständigen Firma schadlos halten.
Aufhebung nur bei Anfechtung
Freilich: Aufgehoben werden kann eine Wahl nur, wenn der Zustellungsbevollmächtigte eines Spitzenkandidaten die Wahl anficht. Bisher haben beide Seiten erklärt, keine Anfechtung zu planen.
Wer als Bürger das Gefühl hat, dass mit seiner Wahlkarte etwas nicht in Ordnung ist, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 0800 202220 an das Innenministerium zu wenden. Auf keinen Fall sollte man die Karte selbst verkleben: Dann wird sie ungültig.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.09.2016)