Die Kronzeugenregelung sorgt für Reibereien unter den Juristen

Justitia - Goettin der Gerechtigkeit
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Die Standesvertretung der Rechtsanwälte sprach sich gegen die Kronzeugenreglung aus. So mancher Anwalt kann das nicht verstehen.

Die Kronzeugenregelung erhitzt seit einiger Zeit die juristischen Gemüter in Österreich. 2010 wurde die umstrittene Regelung beschlossen und zwar vorerst befristet mit 31. 12. 2016. Denn klar war schon damals, sie würde „ein Balanceakt für den Rechtsstaat“ sein, wie der ehemalige Kabinettchef des Justizministeriums, Rechtsanwalt Georg Krakow, treffend feststellte. Letztlich geht es um eine schwierige Abwägung: Soll die Rechtsordnung jemanden vor strafrechtlicher Verfolgung bewahren, der selbst eine Straftat begangen hat, wenn und weil er maßgeblich zur Aufklärung eines Verbrechens beiträgt? Nein, sagte der Österreichische Rechtsanwaltskammertag und auch die Wiener Rechtsanwaltskammer, als Justizminister Brandstetter im Juni den Entwurf einer modifizierte Kronzeugenreglung vorlegte. „Dealen dürfe nicht Teil unserer Rechtskultur werden“, hieß es. Die Kronzeugenregelung widerspreche den Grundsätzen des österreichischen Strafrechts, namentlich dem Prinzip der materiellen Wahrheitsfindung. „Niemand braucht die Kronzeugenregelung wirklich“, sagte Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der RAK Wien. Die Rechtsanwaltschaft lehne sie daher ab.

Ob sie mit dieser Meinung tatsächlich das Gros der Rechtsanwälte vertritt, sei dahingestellt. Viele Anwälte sind sich zwar einig, dass sie in der jetzigen Fassung nicht beibehalten werden sollte, deshalb aber noch lang nicht abgeschafft werden soll. „Die Kronzeugenregelung sollte geändert und dann jedenfalls über den 1. 1. 2017 fortgesetzt werden“, sagt Rechtsanwalt Johannes Zink (HBA-Rechtsanwälte). Er kritisiert, dass der potenzielle Kronzeuge keinen Rechtsanspruch auf die Anwendung der Kronzeugenregelung durch die Staatsanwaltschaft hat. „Es liegt allein im Ermessen der Staatsanwaltschaft, den Kronzeugenstatus zuzuerkennen. Der Kronzeuge hängt somit lang in der Luft, ist vom guten Willen der Ermittlungsbehörde abhängig und weiß erst sehr spät, ob er strafrechtlich belangt wird.“ Große Wirtschaftskriminalfälle wie rund um Buwog oder Hypo Alpe Adria seien der Beweis dafür, dass es derzeit zu wenig Anreiz gibt, mit der Staatsanwaltschaft zu kooperieren. Auch Rechtsanwältin Bettina Knötzl versteht ihre Standesvertretung nicht: „Sie müsste doch Interesse daran haben, dass Korruption in Österreich aufgedeckt und der Wettbewerb nicht verzerrt wird.“ Die Vertreter der Staatsanwaltschaft sehen das auch so. Ohne einen Kronzeugen könnten viele Fälle nicht aufgeklärt werden, sagt Gerhard Jarosch, Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte zur „Presse“.

Die Diskussion ist noch lang nicht zu Ende. Derzeit arbeitet im Justizministerium eine international besetzte Arbeitsgruppe an einem neuen Vorschlag der Kronzeugenregelung. Ende September werden die ersten Resultate erwartet.

E-Mails an:judith.hecht@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.09.2016)

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