Mein Nachbar schnappt mir meinen Parkplatz weg. Was tun?

Rechtsfrage: Ich habe einen Parkplatz erworben um der ewigen Parkplatzsuche zu entgehen. Mein Nachbar stellt sein Auto jedoch immer wieder auf meinem Parkplatz ab.

Ich habe ihn bereits darauf angesprochen, aber leider ohne Erfolg. Was kann ich machen?

Stellt Ihr Nachbar sein Fahrzeug auf Ihrem Parkplatz ab und zwar, ohne dass Sie ihm dies erlaubt haben? Durch dieses nicht legitimierte Abstellen des Autos wird Ihr sogenannter „ruhiger Besitz“ hinsichtlich Ihres Privatparkplatzes gestört. Dabei ist nicht relevant, wann und wielange Ihr Nachbar das Fahrzeug abstellt.

Grundsätzlich können Sie in diesem Fall eine Besitzstörungsklage gegen Ihren Nachbarn einbringen. Dabei ist zu beachten, dass eine solche Klage nur dann erfolgreich sein wird, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Die Besitzstörung muss für Ihren Nachbarn, also dem sogenannten „Störer“, erkennbar sein.

Bei der Beurteilung der Erkennbarkeit wird darauf abgestellt, ob ein „Durchschnittsbetrachter“ das Parken als einen Eingriff in fremden Besitz erkennen hätte können. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn auf einer nummerierten Parkfläche oder in einem fremden Hof geparkt wird. Zusätzlich muss - neben dem tatsächlichen Eingriff - für Sie ein wirklicher oder möglicher Nachteil vorliegen. Im gegenständlichen Fall ist der Nachteil für Sie, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht auf Ihren Parkplatz abstellen können. Darüber hinaus muss der Eingriff eigenmächtig erfolgt sein, das heißt, ohne Ihr Einverständnis. Dabei muss Ihrem Nachbarn bewusst gewesen sein, dass er in fremden Besitz eingreift (eine Absicht ist jedoch nicht notwendig). Da auf die objektiven Gegebenheiten abgestellt wird, würde die Unkenntnis Ihres Nachbarn über den fremden Besitz, diesen auch nicht vor einer möglichen Klage bewahren.

Eine Besitzstörungsklage, mit welcher Sie den Schutz und die Wiederherstellung des letzten ruhigen Besitzstandes verlangen, muss unbedingt innerhalb von dreißig Tagen ab Kenntnis der Besitzstörung und des Störers bei Gericht einlangen.

Marlene Rahmann

Rechtsanwältin Mag.a Olivia Eliasz ist Immobilien- und Arbeitsrechtsexpertin bei Northcote.Recht, www.northcote.at‎

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