Leopoldstadt will ungültige Stimmen zu gültigen machen

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Wenn ungültige Stimmen eintreffen, will die Stadt den Absendern die Möglichkeit geben, noch einmal zu wählen.

Wien. Auch in Wien-Leopoldstadt häufen sich weiterhin die Fälle von nicht intakten Briefwahlkuverts, bei denen sich der Klebstoff beim Transport löste. Allerdings will man den Termin für die Wiederholung der Bezirksvertretung anders als der Bund am Sonntag nächster Woche, dem 18. September, trotzdem einhalten. Im zweiten Bezirk versucht man das Problem mit den abgegebenen ungültigen Stimmen noch auf andere Weise in den Griff zu bekommen und geht nun aktiv auf die Bürger zu.

Christine Bachofner, Leiterin der für Wahlen zuständigen MA 62, sagt der „Presse“: „Wir haben unsere Verfassungsjuristen befragt. Sie sind der Meinung, dass ein derart mangelhaft produziertes Kuvert, das für den Transport nicht einmal verschließbar ist, ein rechtliches Nichts ist. Also kein echtes Briefwahlkuvert nach dem Gesetz. Darum kann es aus unserer Sicht auch noch getauscht werden, wenn es schon unterschrieben ist.“ Bisher war die gängige Rechtsmeinung, dass eben genau das nicht möglich ist. Wenn also ein schon unterschriebenes Kuvert im Bezirksamt eintrifft und es sich beim Transport geöffnet hat, dann wird der Absender von der Stadt kontaktiert. Er bekommt mit einem neuen Briefwahlkuvert die Möglichkeit, noch einmal zu wählen.
Das gilt auch für Wähler im Ausland – ebenso wie das Innenministerium will die Leopoldstadt mit Expressdiensten zusammenarbeiten, um defekte Umschläge möglichst schnell zu tauschen.

Entwicklung wird abgewartet

Aus Sicht der MA 62 sollten nun keine schadhaften Kuverts mehr im Umlauf sein – die Druckerei habe neue geliefert und versprochen, dass das Problem gelöst sei. „Sollte sich die Lage im Laufe der Woche noch verschärfen, dann werden wir sehen, ob der Termin hält“, sagte Bachofner. Man orientiere sich in dieser Hinsicht auch ein wenig an der Entscheidung des Bundes. (ath)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.09.2016)

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