Der Wahlgang und das echte Leben

BP-WAHL: SCHADHAFTE WAHLKARTE
BP-WAHL: SCHADHAFTE WAHLKARTE(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Nach den peinlichen Pannen rund um die Wahlkuverts wird über eine Einschränkung der Briefwahl diskutiert. Mit guten Argumenten, die aber mitunter an der Lebensrealität vorbeigehen.

Wenn der Alltag zur Satire wird, wird Ironie überflüssig. Insofern kann man es auch gleich nüchtern angehen: Denn lustig verkleidet oder nicht, Blamage bleibt Blamage.

Und die, da hatte Politikwissenschaftlerin Kathrin Stainer-Hämmerle in der „ZiB2“ recht, ist weniger in der Slapstickpanne in der Druckerei selbst begründet als in den Reaktionen darauf. Seit dieser Woche wissen wir etwa, was man sich so nicht gedacht hätte: dass das Verfassungsrecht in Wien und im Bund verschieden ausgelegt wird (in Wien können die Briefwahlkuverts getauscht werden, im Bund nicht). Dass man den Auskünften der offiziellen Hotline besser nicht traut (dort empfahl man, defekte Kuverts mit Uhu zuzukleben). Und dass das Gleiche für Prognosen von Abteilungsleitern und Politikern gilt: Binnen weniger Tage änderten diese die Aussicht von „kein Problem“ und „Wahlverschiebung rechtlich unmöglich“ auf „Wahlverschiebung steht unmittelbar bevor“.

Jetzt kann man sagen: Such is life, Dinge entwickeln sich. Doch es besteht der Verdacht, dass dieser abrupte Prognosenwechsel typisch für den Umgang mit Fehlern hierzulande ist. Er kennt meist nur zwei Extreme: Den „Ist eh nix“-Modus und den Panikknopf samt drastischen Konsequenzen. Und aus Angst vor Letzterem wird eben vorher lang nicht hingeschaut. Seit dem Entscheid des VfGH stehen Wahlvorgänge nun aber notgedrungen im Fokus. Und man entdeckt: Die Praxis hält sich nicht an die Theorie. Sie ist voller Fehler. Diese reichen von bürokratisch konstruierten bis zu massiven Pannen wie den „inkontinenten“ Wahlkuverts.

Ist Service böse? Die Frage ist, wie man auf diese Erkenntnis reagiert. Im Anlassfall muss man die Wahl wohl verschieben, denn durch den Kuvertdefekt wird Wählern ihre Stimme gestohlen. Aber ob man deshalb im Namen der Sicherheit die Briefwahl künftig einschränken muss? In dieser Zeitung wurde argumentiert, warum es in der Regel zumutbar ist, persönlich im Wahllokal zu erscheinen. Das stimmt. Die Frage ist aber: Muss Zumutbarkeit der einzige Maßstab sein? Oder gibt es auch andere: Service, Bequemlichkeit? Tatsächlich sind Letztere ein Grund für den Anstieg bei der Briefwahl. Den Gegnern der Briefwahl scheint das unheimlich. Zwischen den Zeilen schwingt mit: Ein wenig Aufwand muss sein, damit man sein Kreuzerl nicht leichtfertig macht. Guter Gedanke. Nur unterstellt er, dass der Mensch sonst vieles im Leben, ohne nachzudenken, tut: Bankgeschäfte online erledigt, im Netz shoppen geht und – Stichwort: E-Government – mit der Verwaltung per Mausklick kommuniziert.

Wer das anerkennt, muss sich trotz aktueller Probleme nicht mit der Reduktion, sondern dem Ausbau der Distanzwahl beschäftigen. Also mittelfristig auch mit E-Voting, und zwar samt Fehlermanagement, das nicht darin bestehen kann, dass – wie jetzt – nicht sein kann, was nicht sein darf. Denn natürlich gibt es beim E-Voting (wie bei der Briefwahl) Probleme mit dem Wahlgeheimnis. Und ja, der Gedanke, dass der VfGH technische Systemfehler beurteilen muss, ist neu. Aber wer glaubt, Höchstgerichtsurteile über Technik blieben uns erspart, blendet das Leben rund um den Urnengang aus.

ulrike.weiser@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.09.2016)

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