Reformpläne: Stimme per Klick ändern? Wahlrecht verlieren?

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Die Ideen zum Wahlrecht blühen. Indes könnte der geheime Uhu-Tipp ohne strafrechtliche Folgen bleiben.

Wien. Noch ist das Gesetz zur Verschiebung der Hofburg-Wahl auf den 4. Dezember nicht beschlossen, da kommen von verschiedenen Seiten schon neue Ideen für Wahlrechtsreformen. Aber es tauchen auch weitere Fragen und Probleme auf. Hier ein Überblick.

E-Voting mit Stimmrücknahme. ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka will nach estnischem Vorbild das E-Voting einführen, also das Wählen per Internet. Das hätte auch den Vorteil, dass man eine abgegebene Stimme noch ändern könne. „Man kann im Gegensatz zur Briefwahl also bis zum Schluss der Wahllokale seine Stimmabgabe überdenken“, beschreibt Lopatka gegenüber der „Presse“ das Modell. Wobei er dazusagt: „Datensicherheit ist oberste Priorität, darum wird die Einführung sicherlich dauern.“

Um E-Voting einzuführen, würde es einer Änderung der Verfassung bedürfen. 2011 hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Verordnung zum E-Voting bei Studentenwahlen (ÖH) gekippt. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger hatte damals erklärt, dass man sich als einzelner Wähler nicht darauf habe verlassen können, dass bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt und Stimmen unverfälscht erfasst werden. Holzinger wies damals darauf hin, dass es in Österreich zum damaligen Zeitpunkt nur vier EDV-Experten für den Bereich E-Voting gebeben habe und Fehler und Manipulationen schwerer als bei einer Papierwahl zu erkennen seien. In der Wahlordnung hätten Regelungen zur transparenten Kontrolle des Systems gefehlt, rügte damals der VfGH.

Verlust des Wahlrechts. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky stößt sich daran, dass die rund 59.000 besachwalteten Personen in Österreich ihr Wahlrecht immer behalten. „Ein Gutteil weiß im Extremfall nicht, wie sie heißen, und weiß nicht, dass demokratische Wahlen stattfinden. Trotzdem haben sie das uneingeschränkte Wahlrecht“, kritisiert er. Und verlangt, dass im Einzelfall ein Richter entscheidet, ob Besachwaltete votieren dürfen. Lebenshilfe-Präsident Germain Weber kontert: „Das Wahlrecht für alle Bürger ob mit oder ohne Beeinträchtigungen ist ein fundamentales Freiheitsrecht in der österreichischen Verfassung und darf nicht derart geschmäht werden.“

Hintergrund der Diskussion ist, dass bei der Briefwahl schwer überprüft werden kann, wer wirklich die Stimme abgegeben hat.

Zentrales Wählerregister. Einen breiten Konsens gibt es für die Einführung eines zentralen Wählerregisters, das noch heuer vom Parlament beschlossen werden soll. Dadurch sollen Wahlen künftig leichter abgewickelt werden. Es soll auch besser dokumentiert werden können, wer eine Wahlkarte ausgestellt bekommen und wer sie genützt hat.

Gewinn des Wahlrechts. Gesetzlich fixiert soll auch werden, dass beim Wahlgang am 4. Dezember nun alle Österreicher ab 16Jahren votieren dürfen. Sie sind die Gewinner der Wahlverschiebung. Denn eigentlich wäre bei einer Wahlwiederholung das alte Wählerverzeichnis anzuwenden (also in diesem Fall jenes aus dem Frühjahr).

Bedenken zu den Vorgängen meldet nun die im ersten Wahlgang ausgeschiedene Präsidentschaftskandidatin Irmgard Griss an. „Eine aktualisierte Wählerevidenz ist tatsächlich nur schwer damit vereinbar, dass nur die Stichwahl wiederholt wird“, erklärte die Juristin via Facebook. „Denn einerseits wird zwar den mittlerweile 16-Jährigen erlaubt zu wählen, allerdings ist ihr Wahlrecht eingeschränkt“, erklärt Griss, zumal die jungen Leute nur noch zwischen zwei Kandidaten wählen können. Das Gesetz dürfte freilich – zumal es selbst im Verfassungsrang beschlossen werden soll – vor dem VfGH halten, wie auch Griss meint. Sie ist bis Ende das Jahres noch Ersatzrichterin am VfGH.

Terminkollision. Der Wahltermin 4. Dezember war nicht die erste Präferenz von Innenminister Wolfgang Sobotka, weil an diesem Tag schon viele Nikolofeiern stattfinden würden, wie er sagte. Nun wurde noch eine Terminkollision bekannt: Freistadt in Oberösterreich wollte an diesem Tag einen neuen Bürgermeister wählen. Gleichzeitig mit der Hofburg-Wahl dürfen aber laut Gesetz keine weiteren Urnengänge stattfinden. Nun könnte die Wahl in Freistadt verschoben werden.

Das Uhu-Delikt. Schuld an der Wahlwiederholung ist die mangelnde Klebkraft bei Wahlkarten, die ungewollt aufgehen. Da im Zusammenhang damit ein Mitarbeiter der Ministeriumshotline Bürgern den Geheimtipp gegeben hatte, mit einem Uhu nachzuhelfen, kündigte Sobotka eine juristische Prüfung an. Und erklärte, dieses Verhalten „ist wahrscheinlich strafrechtlich relevant“.

Urkundenfälschung scheide aber wohl aus, meint Strafrechtsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf. Diese würde vorliegen, wenn jemand die Daten der Wahlkarte (etwa von Herrn Maier auf Huber) änderte. Bei einer Beweismittelfälschung gehe es eher um Fälle, bei denen ein Kilometerzähler manipuliert werde. Und die Wahldelikte würden auch nicht zur Anwendung kommen, sagt die Expertin. Diese bestrafen zwar etwa Leute, die, ohne stimmberechtigt zu sein, wählen. Aber es ging in der Causa Uhu um Leute, die das ihnen zustehende Wahlrecht ausüben wollten.

Das Ministerium äußerte sich noch nicht zur Frage, welches Delikt erfüllt sein könnte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.09.2016)

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