Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für Wahl-Verschiebung

Wegen eines Produktionsfehlers der Wahlkarten-Kuverts wird die Bundespräsidenten-Stichwahl im Dezember stattfinden.
Wegen eines Produktionsfehlers der Wahlkarten-Kuverts wird die Bundespräsidenten-Stichwahl im Dezember stattfinden.REUTERS
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FPÖ und Team Stronach lehnen den 4. Dezember als neuen Termin ab. Das Wählerverzeichnis soll aktualisiert werden.

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am Donnerstagnachmittag grünes Licht für die Verschiebung der Bundespräsidentenwahl gegeben. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich für den von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS eingebrachten Gesetzesantrag. Die Wiederholung der Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen wird demnach nicht am 2. Oktober, sondern am 4. Dezember stattfinden.

Gleichzeitig ist in den als "Sonderbestimmungen" vorgesehenen Änderungen des Bundespräsidentenwahlgesetz eine Aktualisierung des Wählerverzeichnisses geplant, um auch jenen ein Stimmrecht zu ermöglichen, die bis zum 4. Dezember das 16. Lebensjahr vollendet haben. Als Stichtag der Wahl ist der 27. September in Aussicht genommen. Die endgültige Entscheidung trifft der Nationalrat kommenden Mittwoch, wenn die erste reguläre Plenarsitzung im Herbst stattfindet.

Kleine Änderungen

Geringfügige Änderungen am ursprünglichen Antrag gab es noch in Bezug auf den Umgang der Bezirkswahlbehörden mit den bereits eingelangten Briefwahlstimmen für die Oktober-Wahl. Diese sollen, anders als ursprünglich vorgesehen, nicht vernichtet, sondern an die Bundeswahlbehörde geleitet werden, um bei allfälligen zivilrechtlichen Verfahren wegen der aufgetauchten schadhaften Wahlkuverts als Beweismittel zur Verfügung zu stehen. Erst nach Verfahrensende soll der Reißwolf zum Einsatz kommen, teilte die Parlamentskorrespondenz mit.

Eine weitere Abänderung betrifft die Durchführung der bereits vor der Wahlkarten-Panne für den 4. Dezember festgesetzte Bürgermeister-Nachwahl in der oberösterreichischen Gemeinde Freistadt. Denn eigentlich ist es laut Bundespräsidentenwahlgesetz verboten, am gleichen Tag eine andere Wahl anzusetzen. In diesem Fall wird allerdings eine Ausnahme gemacht - wurde die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl doch unerwartet verschoben.

FPÖ: Kuverts hätten nachgedruckt werden können

FPÖ und das Team Stronach sprachen sich gegen die Verschiebung der Wahl aus. Die Freiheitlichen führten etwa ins Treffen, dass es die Möglichkeit gegeben hätte, die Wahlkuverts rechtzeitig nachzudrucken. Ausdrücklich dafür stimmte die FPÖ allerdings, die Wählerevidenz neu anzulegen und auch den jungen Bürgern das Wahlrecht einzuräumen. Geht es nach den Blauen, sollte die Briefwahl künftig nur für Auslandsösterreicher gelten. Im Plenum wird die FPÖ allerdings gegen das (dann als Ganzes zur Abstimmung stehende) Gesamtpaket stimmen. Das Team Stronach lehnte alle Punkte des Gesetzesantrags ab.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erklärte im Verfassungsausschuss, dass bei den Wahlkuverts ein anderer Kleber verwendet wurde, als in der Ausschreibung vorgesehen war.

Für die Sitzung des Verfassungsausschusses am 17. Oktober wurde vereinbart, die Verhandlungen über das Wahlrechtsänderungsgesetz 2017 aufzunehmen. Die wichtigsten Punkte seien hier die Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters und die Online-Unterstützung von Volksbegehren.

(APA)

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