Untreue-Prozess: Dobernig wegen Fairness-Opinion unter Druck

Der  frühere Kärntner Landespolitiker Harald Dobernig
Der frühere Kärntner Landespolitiker Harald DobernigAPA/GEORG HOCHMUTH
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Dem freiheitlichen Ex-Landesrat wird Untreue vorgeworfen, weil er an der Auszahlung des Millionenhonorars an Birnbacher mitgewirkt haben soll.

Im Untreue-Prozess rund um das Millionenhonorar des Villacher Steuerberaters Dietrich Birnbacher am Landesgericht Klagenfurt ist am Freitag der ehemalige freiheitliche Landesrat Harald Dobernig unter Druck geraten. Dobernig wird von Staatsanwalt Bernhard Weratschnig Untreue vorgeworfen, weil er an der Auszahlung des Sechs-Millionen-Honorars an Birnbacher mitgewirkt haben soll.

Richter Christian Liebhauser-Karl konfrontierte Dobernig mit einem Aufsichtsratsprotokoll vom Mai 2007. Damals beschloss der Aufsichtsrat, dem auch Dobernig angehörte, die Investmentbank HSBC mit der Erstellung einer sogenannten Fairness Opinion zu beauftragen, also mit einem Gutachten zur Angemessenheit des Kaufpreises. Dies sei Monate vor dem Bekanntwerden des Mitwirkens von Birnbacher geschehen, dessen Honorar man unter anderem damit begründet habe, dass man sich so eine Investmentbank sparen würde. "Da bricht Ihre ganze Verteidigungslinie zusammen", meinte der Richter. Dobernig wies diesen Vorhalt zurück und meinte, zu diesem Zeitpunkt sei Birnbacher ja gar kein Thema gewesen.

In dem Protokoll ist auch festgehalten, dass die Fairness Opinion nicht mehr als 60.000 Euro kosten dürfe. Tatsächlich hatte die Rechnung am Ende 4,3 Millionen Euro ausgemacht, die von der Hypo selbst bezahlt wurden, und zwar über Scheinrechnungen, die von der Vienna Capital Partners gelegt wurden. Der Investmentbanker Heinrich Pecina muss sich deswegen vor Gericht verantworten, in dem laufenden Prozess ebenfalls am Landesgericht Klagenfurt hatte er sich schuldig bekannt.

Dobernig: "Ich habe mich nicht daran erinnert"

Liebhauser-Karl wies Dobernig darauf hin, dass er bei der Beurteilung des Birnbacher-Honorars die zeitlich davor liegende Beauftragung der HSBC offenbar nicht berücksichtigt habe. Dobernig erklärte schließlich, "ich habe mich nicht daran erinnert". Staatsanwalt Bernhard Weratschnig wollte wissen, wo der Mehrwert an der Arbeit Birnbachers liege, wenn der wesentliche Teil der Fairness Opinion bereits von HSBC übernommen worden sei. Darauf bekam er keine Antwort. Weratschnig weiter: "War Ihnen klar, dass 60.000 Euro Honorar dafür nicht reichen?" Dobernig betonte, das sei ihm klar gewesen. Auf die Frage, warum er im Aufsichtsrat keine diesbezügliche Frage gestellt habe, meinte er, das wisse er heute nicht mehr.

Anschließend war einer der zahlreichen in der Causa Birnbacher-Honorar engagierten Gutachter als Zeuge geladen. Wie alle anderen mit Ausnahme von Brandstetter machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, was Richter Liebhauser-Karl ärgerte: "Ich finde es äußerst unerfreulich, dass Gutachter mit ihren Gutachten sehr schnell zur Stelle sind, zum Teil mit hohen Honoraransprüchen, sich für die Aufklärung der Justiz aber nicht zur Verfügung stellen."

(APA)

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