Untreue-Prozess: Dobernig konnte "durchaus laut" werden

Der ehemalige freiheitliche Landesrat Harald Dobernig
Der ehemalige freiheitliche Landesrat Harald DobernigAPA/GERT EGGENBERGER
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Zwei frühere Mitarbeiterinnen des freiheitlichen Ex-Landesrats wurden befragt. Ein dritter Zeuge vergaß, sich von der Schweigepflicht entbinden zu lassen.

Ein wenig holprig hat sich am Montag die Fortsetzung des Untreue-Prozesses gegen den ehemaligen freiheitlichen Landesrat Harald Dobernig gestaltet. Gleich der erste Zeuge erschien nicht, der Ex-Büroleiter von Ex-ÖVP-Landesrat Josef Martinz, Achill Rumpold, hatte vergessen, sich von der Schweigepflicht entbinden zu lassen. Steuerberater Dietrich Birnbacher soll am nächsten Montag befragt werden.

Zwei ehemalige Mitarbeiterinnen Dobernigs waren als Zeugen von der Verteidigung geladen worden. Beide trugen mit ihren Aussagen kaum Neues bei. Richter Christian Liebhauser-Karl beleuchtete dabei den Führungsstil des Angeklagten, beide Mitarbeiterinnen bestätigten auf Nachfrage, dass Dobernig "durchaus laut" werden konnte. Für Verwunderung sorgte die Entscheidung von Verteidiger Leopold Wagner, eine immerhin von ihm beantragte Zeugin überhaupt nicht zu befragen.

Entbindung per Telefon "nachgereicht"

Rumpold holte seine Entbindung von der Schweigepflicht auf Aufforderung des Richters telefonisch nach. Auch er beschrieb Dobernig als fleißig und "sehr fordernd", von einem rüden Führungsstil wisse er aber nichts. Dobernig sei ein kompetenter und eigenständig agierender Ansprechpartner gewesen, sagte Rumpold. In Anwesenheit von Jörg Haider sei der Angeklagte aber in den Hintergrund gerückt, da habe Haider die Gespräche dominiert.

Der Prozess, in dem Staatsanwalt Bernhard Weratschnig Dobernig wegen des Millionenhonorars für Birnbacher Untreue vorwirft, geht in der kommenden Woche weiter. Am Montag soll neben Birnbacher auch Othmar Ederer, langjähriger Hypo-Aufsichtsratsvorsitzender, einvernommen werden. Für den 30. September sind nach Angaben von Richter Liebhauser-Karl letzte Zeugen geladen, für den Nachmittag sind dann die Plädoyers und die Entscheidung des Schöffengerichts vorgesehen.

(APA)

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