Grassers Gerichtsakt liegt noch immer im Straflandesgericht

Karl-Heinz Grasser
(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Im Buwog-Verfahren um den Ex-Finanzminister gibt es neue Verzögerungen. Die Prüfung der Einsprüche hat noch gar nicht begonnen.

Wien. Die Verzögerungen im Buwog-Verfahren um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 15 andere Angeklagte nehmen kein Ende. Im Juli dieses Jahres war nach langwierigen, bis ins Jahr 2009 zurückreichenden Ermittlungen endlich die Anklageschrift eingebracht worden. Diese war von sechs Angeklagten per Einspruch bekämpft worden. Allein: Das Gericht, das über die Einsprüche entscheiden soll, konnte mit der Prüfung noch nicht einmal beginnen.

Der riesige Grasser-Gerichtsakt liegt nach wie vor im Straflandesgericht Wien. Er wurde der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht (OLG) Wien, noch gar nicht zugeleitet. Im Straflandesgericht rechnet die zuständige Richterin derzeit damit, den Akt nächste Woche, also Ende September, „nach oben“ zu leiten. Ebendies wurde der „Presse“ von Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigt. Was ist der Grund für die Verzögerungen? Einem Angeklagten, dem Schweizer Vermögensverwalter Norbert W., konnte die Anklage noch nicht einmal zugestellt werden – er ist nach Aserbaidschan verzogen. Auch bei einem zweiten Angeklagten verzögerte sich die Zustellung erheblich.

Es ist damit zu rechnen, dass das Prüfen der Anklage-Einsprüche mindestens ein halbes Jahr dauert. Denn: Allein die Anklageschrift (gegen diese richten sich die Eingaben der sechs Angeklagten, darunter Karl-Heinz Grasser, für den die Unschuldsvermutung gilt)hat stolze 825 Seiten. Sollten die Einsprüche zurückgewiesen werden, muss sich erst noch ein Verhandlungsrichter in den Monsterakt rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen einlesen. Somit dürfte der Prozess (Anklage: Untreue) frühestens im Herbst nächsten Jahres beginnen. (m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.09.2016)


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