Bundespräsident: Heuer keine Fernsehansprache zu Neujahr

Nationalratspräsidentin Doris Bures
Nationalratspräsidentin Doris BuresAPA/NEUMAYR/MMV
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Die Reden am Nationalfeiertag und Neujahrstag werden entfallen. Die Angelobung der Rekruten am Heldenplatz findet statt.

Wien. Die Österreicher werden wegen der Verzögerung der Stichwahl um das Bundespräsidentenamt keine Fernsehansprachen am Nationalfeiertag und zu Neujahr im ORF zu hören bekommen. Auch nicht ersatzweise durch Nationalpräsidentin Doris Bures oder alle drei Präsidenten. Bures teilte das am Dienstag nach Gesprächen mit der Präsidentschaftskanzlei der „Presse“ mit.

Sie begründete den Entfall der TV-Reden am 26. Oktober und am 1. Jänner 2017 mit dem „Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten“. Es sei zwar „eine schöne und wichtige Tradition“, dass sich das Staatsoberhaupt an beiden Tagen an die Bevölkerung wende. Diese Möglichkeit solle jedoch dem vom Volk direkt gewählten Repräsentanten vorbehalten bleiben, betonte Bures.

Bis zur Angelobung des neuen Bundespräsidenten am 26. Jänner 2017 kommen dem Kollegium der Nationalratspräsidenten die Aufgaben des Staatsoberhaupts zu. Bures wird das am 26. Oktober nutzen und an der Angelobung der Rekruten auf dem Wiener Heldenplatz teilnehmen. Als Ersatz für den traditionellen Weihnachtsempfang für Menschen mit Behinderung in der Hofburg soll es voraussichtlich am 16. Dezember einen Empfang im Parlament geben.

Zur einer Neuerung kommt es am Nationalfeiertag. Erstmals wird das Parlament am 26. Oktober, wie Hausherrin Doris Bures (SPÖ) ankündigt, nicht nur wieder zum Tag der offenen Tür laden. Sondern es wird, weil im Sommer 2017 wegen der Generalsanierung für drei Jahre der Umzug in das Ausweichquartier in die Hofburg bevorsteht, Lesungen im Rahmen des Kunstprojekts „Im Herzen der Demokratie“ geben. Dabei sind acht Autoren wie etwa Juli Zeh, Franz Schuh und Clemens Setz. Zudem soll es an mehreren Orten im Haus auch kurze Schauspiel-, Musik- und Tanzeinlagen geben. Und eigentlich sind es zwei Tage der offenen Tür. Denn am 27. Oktober steht das Parlament von 16 bis 22 Uhr für die Bevölkerung auch noch offen.

Furcht vor Doppeleinwurf

Dieser Tage steht aber erst einmal die Verschiebung der Hofburg-Wahl im Parlament an. Heute, Mittwoch, soll der Nationalrat das dafür nötige Gesetz beschließen. Neben der Verschiebung der Wahl auf den 4. Dezember wird auch ein neues Wählerverzeichnis beschlossen, sodass alle Österreicher wählen dürfen, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden.

Zudem entschlossen sich SPÖ und ÖVP kurzfristig dazu, dass Wähler doch wieder das Kuvert selbst in die Urne werfen dürfen. Laut Gesetz hätte dies schon bisher der Wahlleiter machen müssen, worauf man künftig genau achten wollte. Nun aber wird per Gesetzesänderung sicher gestellt, dass sowohl der Wähler als auch der Wahlleiter das Kuvert einwerfen dürfen. Genau das stört das Team Stronach: Dies sei „heikel“, weil es dadurch leicht möglich werde, dass zwei Kuverts eingeworfen werden, meint Klubchef Robert Lugar.

Der niederösterreichische Landtagspräsident, Hans Penz (ÖVP), schlägt indes in den „Niederösterreichischen Nachrichten“ vor, dass das Staatsoberhaupt künftig durch die Bundesversammlung (National- und Bundesrat gemeinsam) gewählt werden soll. Um dort zu kandidieren, sollen die Kandidaten aber eine bestimmte Zahl an Unterschriften vorweisen müssen. Der Bundespräsident solle zudem nur eine Amtsperiode dienen dürfen, um auch für Parteien „nicht ganz angenehme“ Entscheidungen treffen zu können. Gleichzeitig will Penz aber Rechte des Bundespräsidenten (etwa die Regierung ohne Begründung entlassen zu können) infrage stellen. (ett/aich/APA)

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