Die Gewinnerin des Wahltermins

Der Nationalrat (hier unter Vorsitz von Norbert Hofer) beschloss am Mittwoch die Verschiebung der Bundespräsidentenwahl.
Der Nationalrat (hier unter Vorsitz von Norbert Hofer) beschloss am Mittwoch die Verschiebung der Bundespräsidentenwahl.(c) APA/HANS PUNZ
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Der Nationalrat beschloss den 4. Dezember als Wahltag. Die Angelobung des neuen Staatsoberhaupts kommt dadurch statt des Steirers Mario Lindner der Tirolerin Sonja Ledl-Rossmann zu.

WIEN. Er hatte sich schon darauf gefreut und an der Rede gefeilt, wenngleich er auch etwas nervös war. Mario Lindner, SPÖ-Politiker aus Landl im Bezirk Liezen, hätte eigentlich am 8. Juli als Bundesratspräsident die Angelobung des neuen Bundespräsidenten durchführen sollen. Eine große Ehre für den 34-Jährigen gelernten ÖBB-Elektriker, der als offen homosexueller Politiker insbesondere für die Gleichstellung in allen Rechtsbereichen eintritt.

Doch dann kam die für Oktober angesetzte Wahlwiederholung und die neuerliche Wahlverschiebung in den Dezember. Weil nun auch noch festgelegt wurde, dass die Angelobung des Staatsoberhaupts auf den 26. Jänner fallen wird, fällt Lindner um seine Ehre um. Denn im Bundesrat wechselt der Vorsitz alle sechs Monate. Statt des steirischen Roten kommt so ab Jänner eine Tiroler Schwarze zum Zug: Sonja Ledl-Rossmann aus Wängle (Bezirk Reutte) wird es nun obliegen, den neuen Bundespräsidenten anzugeloben.

Auch sie freut sich schon auf ihre große Aufgabe. „Das ist ein besonderer Moment, ich bin mir bewusst, dass viele Menschen nicht die Möglichkeit haben, so etwas zu erleben“, betont die einstige Pflegerin, die zur Heimleiterin aufgestiegen ist. Von dieser Aufgabe ließ sich die verheiratete 42-Jährige aber karenzieren, um sich ganz der Politik zu widmen. 2008 zog Ledl-Rossmann in den Tiroler Landtag ein, seit 2013 vertritt sie das heilige Land Tirol in Wien im Bundesrat.

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung angelobt, der alle Nationalrats- und Bundesratsmandatare angehören. Den Vorsitz hat abwechselnd der Nationalrats- bzw. der Bundesratspräsident. Diesmal ist die Bundesratspräsidentin an der Reihe, die Sitzung zu leiten. Ob sie lieber Norbert Hofer oder Alexander Van der Bellen angeloben würde, möchte Ledl-Rossmann nicht sagen. Sie verweist auf ihr Wahlgeheimnis.

Auch konkrete politische Ziele als Bundesratspräsidentin will sie noch nicht verraten. Aber gerade der soziale Bereich sei ihr immer ein wichtiges Anliegen gewesen, sagt Ledl-Rossmann der „Presse“. Dass der Bundesrat von manchen als unnötige Einrichtung empfunden wird, kann sie nicht nachvollziehen: „Ein Zweikammernsystem gehört zum Rechtsstaat dazu“, meint die Tirolerin.

Damit die Verschiebung der Bundespräsidentenwahl auf den 4. Dezember rechtens wird, muss jedenfalls auch noch der Bundesrat zustimmen. Der Nationalrat hat schon am Mittwoch das Gesetz verabschiedet, das den Wahltag festsetzt. Am Freitag steht der Beschluss des Gesetzes in der Länderkammer auf dem Programm. Nächste Woche soll das neue Wahlgesetz in Kraft treten – also noch rechtzeitig, um den Wahltermin 2. Oktober offiziell abzusagen. Zuvor muss das Gesetz aber auch noch von den Nationalratspräsidenten (als Vertretung für den nicht existenten Bundespräsidenten) und vom Kanzler unterfertigt werden.

Die Novelle sieht neben der Verschiebung der Wahl aber noch weitere Punkte vor.

• So wird festgelegt, dass Wähler das Wahlkuvert selbst in die Wahlurne werfen sollen. Nur, wenn ein Bürger das nicht will, übernimmt der Wahlleiter diese Aufgabe. Bisher oblag eigentlich dem Wahlleiter die Aufgabe, das Kuvert einzuwerfen, auch wenn man es damit in der Praxis nicht so genau nahm.

• Zudem werden die alten Briefwahlkuverts für die Präsidentenwahl eingeführt. Diese sind schlichter, sollen besser kleben, sind aber datenschutzrechtlich heikel, weil man Daten des Wählers während des Postwegs auf dem Kuvert sehen kann.

• Per Gesetz wird auch ausdrücklich erlaubt, dass in Freistadt (Oberösterreich) am 4. Dezember eine Bürgermeisterwahl stattfinden darf. Eigentlich sind neben der Bundespräsidentenwahl nämlich kein weiteren Urnengänge erlaubt.


• Zudem wird festgelegt, dass alle Österreicher ab 16 Jahren (Stichtag 4. Dezember) wählen dürfen. Eigentlich hätten die alten Wahllisten aus dem Frühjahr verwendet werden müssen, weil es sich um eine Wahlwiederholung handelt.

Und wenn die Wahl des Bundespräsidenten diesmal klappt, wird Ledl-Rossmann am 26. Jänner im Reichsratssitzungsaal des Parlaments den siegreichen Kandidaten bitten, folgende Worte zu sprechen: „Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.09.2016)

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