Höchstrichter befinden über Grassers Antrag

Karl-Heinz Grasser.
Karl-Heinz Grasser.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Verfassungsgerichtshof startet in die Herbst-Session. Auf der Tagesordnung steht ein Antrag von Karl-Heinz Grasser.

Wien. Es gibt für Verfassungsrichter auch ein Leben abseits von Wahlanfechtungen. Am Donnerstag startet die bis 15. Oktober dauernde Herbst-Session des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Auf der Tagesordnung steht dabei ein Antrag des früheren Finanzministers Karl-Heinz Grasser.

Im Zusammenhang mit der Anklage in der Causa Buwog beschweren sich Grasser und weitere Betroffene, wie etwa Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, darüber, dass die Frist für einen Einspruch gegen die Anklage zu kurz sei. Konkret geht es um die 14-tägige Frist für den Einspruch, obwohl die Anklage mit 825 Seiten üppig ausfiel.

Weiters beschäftigt sich der VfGH damit, ob das Glücksspielmonopol aufrechtzuerhalten ist. Auch die Frage, ob Kürzungen von Sonderpensionen der Nationalbank korrekt waren, muss geklärt werden.

 

Anrainer illegal bevorzugt?

Der Zentralbetriebsrat und einige Betroffene protestieren dagegen. Die Drogeriemarktkette DM wiederum will das Verkaufsverbot für rezeptfreie Medikamente außerhalb von Apotheken zu Fall bringen. Beschwerden gibt es auch gegen das Anrainerparken in Wien, das Gegner der Regelung als unzulässige Privilegierung der dort Wohnenden betrachten. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.09.2016)


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