Ein Salzburger erhielt zwei Wahlkarten – einmal eingeschrieben und einmal auf normalem Postweg. Eine doppelte Stimmabgabe würde zwar kaum auffliegen, wäre aber strafbar.
Wien. Die inzwischen verschobene Bundespräsidentenwahl ist um ein Kuriosum reicher. Ein Mann aus Saalfelden (Bezirk Zell am See in Salzburg) bekam nämlich seine Stimmunterlagen für den 2. Oktober gleich doppelt zugesandt. Einmal eingeschrieben und einmal als normaler Brief (der „Presse“ liegen beide Postsendungen samt Wahlkarten und Stimmzetteln vor). Beide wurden von der Gemeinde am selben Tag auf denselben Wähler ausgestellt und kamen gleichzeitig beim Bürger an. Zu einem Zeitpunkt, als man noch nicht davon ausgehen konnte, dass die Präsidentenwahl verschoben wird.
Nun hatte der Salzburger als ehrbarer Wähler keinesfalls vor, zwei Stimmen abzugeben. Hätte er dies aber gewollt, wäre die Chance, dass man ihm auf die Schliche kommt, gering. „Es wäre sehr unwahrscheinlich, dass es auffallen würde“, gesteht man im Innenministerium ein. Zumal die Zahl der Wahlkarten bei der Auszählung in der Bezirkswahlbehörde eine hohe sei. Und nicht einzeln alphabetisch kontrolliert werde, von wem die Wahlkarten stammen.
Wenn aber auffliege, dass ein Wähler zwei Stimmen abgibt, hätte das für ihn strafrechtliche Konsequenzen, betont Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. Dann würde das Delikt der „Fälschung bei einer Wahl“ greifen, das eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten bzw. eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vorsieht. Laut Gesetz ist man strafbar, wenn man „ohne wahl- oder stimmberechtigt zu sein“ unzulässigerweise wählt. Man sei aber nur bei der ersten Stimmabgabe wahlberechtigt, bei der zweiten schon nicht mehr, erklärt auch Universitätsprofessor Helmut Fuchs.
Doch wie kann es überhaupt passieren, dass jemand zwei Wahlkarten erhält? Darauf weiß niemand so recht eine Antwort. Die Verantwortung dafür liege jedenfalls bei der Gemeinde, die die Wahlkarten ausstellt, betont das Ministerium.
Fall unerklärlich
Auch seitens der Stadt kann man sich den Fall nicht erklären. Es werde eingetragen, wer schon eine Wahlkarte erhalten habe, sodass diese Person keine zweite mehr bekommen könne, sagt Andrea Kupfner von der Stadt Saalfelden. Ihr seien bisher auch keine Fälle bekannt, in denen Bürger zwei Wahlkarten bekamen.
Das Hauptproblem bei den diesjährigen Wahlkarten war freilich der Kleber, weswegen die Verschiebung auf den 4. Dezember beschlossen wurde. Dafür müssen Wahlkarten nun auch noch einmal neu beantragt werden. Und diesmal kommt eine ältere Version der Wahlkarten zum Einsatz, die schon bis 2009 in Verwendung war. Diese soll wegen der einfacheren Konstruktion nicht mehr ungewollt aufgehen. Allerdings werden die Daten der Wähler (Name, Geburtsdatum, Unterschrift) während der Rücksendung der Wahlkarte nicht mehr von einer Klebelasche verdeckt. Auf Empfehlung des Datenschutzrats war diese alte Wahlkarte eigentlich abgeschafft worden.
Wahlanfechtung in Wien
Indes beschloss die Wiener Stadtwahlbehörde am Montag das Ergebnis der Wiederholung der Bezirkswahl in Wien-Leopoldstadt. Dieses kann nun vier Wochen lang beeinsprucht werden. Die EU-Austrittspartei erklärte bereits, wegen des Umgangs mit schadhaften Wahlkarten den Weg zum Verfassungsgerichtshof zu suchen. Auch die Neos prüfen noch rechtliche Schritte.
Auf einen Blick
Bei den Wahlkarten wurde eine weitere Panne bekannt. Ein Bürger aus Saalfelden bekam gleich zwei Wahlkarten zugesandt. Eine Erklärung dafür gibt es bisher nicht. Die Bundespräsidentenwahl wurde aber inzwischen vom 2. Oktober auf den 4. Dezember verschoben. Grund dafür waren Probleme mit Wahlkarten, die nicht gut genug kleben.
(Print-Ausgabe, 27.09.2016)