Kolumbien besiegelt Ende des Krieges

Members of the Colombian navy gather outside a church where President Santos will attend mass before signing a peace agreement with FARC in Cartagena
Members of the Colombian navy gather outside a church where President Santos will attend mass before signing a peace agreement with FARC in Cartagena(c) REUTERS (JOHN VIZCAINO)
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Regierung und Farc unterzeichnen Friedensvertrag.

Bogotá. Die kolumbianische Küstenstadt Cartagena ist schon vor Tagen auf Hochglanz gebracht worden. Die Behörden hatten sich sichtlich bemüht, einen guten Eindruck zu hinterlassen, als die prominenten Staatsgäste aus aller Welt eintrafen, darunter Spaniens Ex-König Juan Carlos, Kubas Staatsoberhaupt, Raúl Castro, und UN-Generalsekretär Ban Ki-moon. In Cartagena sollte schließlich Geschichte geschrieben werden: Mit ihrer Unterschrift wollten Kolumbiens Regierung und die Farc-Rebellen dort den Friedensvertrag und damit das Ende des 52 Jahre dauernden Krieges besiegeln.

Die feierliche Zeremonie war für Montagnachmittag Ortszeit (Mitternacht MEZ) vorgesehen. Beide Seiten hatten sich Ende August in Havanna, Kuba, auf das 267 Seiten starke Dokument geeinigt. Am 2. Oktober soll die Bevölkerung in einem Referendum über den Friedensvertrag abstimmen.

Der Vertrag sieht eine Landreform und die Umwandlung der Farc in eine politische Partei vor. Die Rebellen müssen ihre Waffen abgeben und sollen in die Gesellschaft integriert werden – ein schwieriges Unterfangen angesichts des gegenseitigen Misstrauens und der Tatsache, dass die meisten Rebellen über keine Bildung, geschweige denn eine Ausbildung verfügen. Zur Ahndung besonders schwerer Kriegsverbrechen soll eine Sonderjustiz eingerichtet werden, die Strafen von maximal acht Jahren Gefängnis vorsieht.

Nach dem Frieden mit der Farc will Präsident Juan Manuel Santos auch mit der kleineren Rebellengruppe ELN Verhandlungen aufnehmen. Die ELN kündigte deshalb am Wochenende an, ihre Angriffe vorerst einzustellen, um das Referendum zu ermöglichen. (raa/ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.09.2016)

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