Derzeit hat der Nationalrat nur für sechs der 14 Richterposten das Vorschlagsrecht. Die nächsten Bestellungen stehen 2017 an.
Aus der Opposition erschallt nun der Ruf nach einem geänderten Bestellungsmodus für die Richter des Verfassungsgerichtshofs. Die Verfassungssprecher der Opposition plädierten am Donnerstag im Ö1-"Mittagsjournal" dafür, die Mehrheit der VfGH-Mitglieder vom Parlament bestellen zu lassen. Derzeit hat der Nationalrat für sechs der insgesamt 14 Richterposten das Vorschlagsrecht.
Offiziell ernannt werden die 14 Mitglieder und die sechs Ersatzmitglieder vom Bundespräsidenten. Vorgeschlagen werden die Verfassungsrichter laut Bundesverfassung von der Bundesregierung (Präsident, Vizepräsident, sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder), Nationalrat und Bundesrat (sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder). Von den derzeit amtierenden Richtern wurden sechs Mitglieder auf SPÖ-Vorschlag berufen, acht auf Vorschlag der ÖVP.
VfGH: Die 14 Entscheider
Die Opposition möchte künftig das Parlament stärker eingebunden sehen. Albert Steinhauser von den Grünen hielte das für "sinnvoll: Das Parlament ist repräsentativ gewählt. Dort ist ein transparenter Bestellungsmodus möglich." Harald Stefan (FPÖ) fände das ebenfalls "sinnvoll", könnte sich zudem aber eine Zweidrittelmehrheit im Plenum als Voraussetzung vorstellen. Neos-Verfassungsprecher Niki Scherak wünscht sich ebenfalls "mehr Fokus aufs Parlament". Und Robert Lugar (Team Stronach) würde gerne auch ein Minderheitenrecht sehen, also auch Nominierungen der Oppositionsparteien ermöglichen.
Die nächsten Bestellungen stehen übrigens schon kommendes Jahr an. Denn für das Amt als Verfassungsrichter gilt eine Altersgrenze von 70 Jahren. Diese erreichen 2017 drei Mitglieder - darunter auch Präsident Gerhart Holzinger.
Die FPÖ hat den Höchstrichter geklagt, weil dieser gemeint hatte, die Partei habe die Anfechtung der Hofburg-Stichwahl schon vor dem Urnengang vorbereitet. Nach 20 Minuten wurde der Prozess vertagt - es war der letzte Verhandlungstag der Richterin.
Der Höchstrichter hatte gemeint, die FPÖ habe die Anfechtung der Stichwahl schon vor dem Urnengang vorbereitet. Die Partei stuft diese Aussagen als ehrenbeleidigend und kreditschädigend ein.
Verfassungsrichter Schnizer bedauerte per Brief und persönlich vor seinen Kollegen, dass er das Gericht in eine öffentliche Debatte hineinzog. Die FPÖ will aber bis Mittwoch eine Unterlassungserklärung.