Ungarn droht wegen Flüchtlingsreferendum EU-Verfahren

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Für die EU-Kommission steht die beschlossene Aufteilung von 160.000 Migranten in Ungarn nicht zur Abstimmung. Ein Nein kann nur für künftige Quoten gelten.

Wien/Brüssel. Kein EU-Land kann sich selbst aus der gemeinsamen Verantwortung nehmen. Das ist der Tenor aus Brüssel zu dem am Sonntag geplanten Flüchtlingsreferendum in Ungarn. Der für Migration zuständige EU-Kommissar, Dimitris Avramopoulos, stellte auf eine Journalistenfrage klar, dass Ungarn lediglich über die Teilnahme an einer künftigen Aufteilungsquote für Flüchtlinge abstimmen könne. Das Referendum könne nicht für die bereits beschlossene Aufteilung von Migranten aus Italien und Griechenland gelten.

„Mitgliedstaaten haben eine rechtliche Verantwortung, bereits getroffene Entscheidungen zu befolgen“, so Avramopoulos. Die Kommission schließt deshalb nicht aus, dass sie Vertragsverletzungsverfahren gegen jene Länder – darunter Ungarn – einleiten werde, die sich nicht an den Mehrheitsbeschluss vom vergangenen Jahr halten. Nach den am Donnerstag veröffentlichten Zahlen wurden von den damals ins Auge gefassten 160.000 Flüchtlingen bisher lediglich 5651 von EU-Staaten übernommen. Ungarn hat bisher keinem einzigen Migranten aus dieser Gruppe einen Aufenthalt angeboten. Österreich nahm immerhin 1500 Personen im Rahmen des Resettlement-Programms auf. Eigentlich müsste es 1953 Flüchtlinge aufnehmen, ist wegen des massiven Andrangs an Asylwerbern im vergangenen Jahr aber per EU-Beschluss davon befreit.

Die Fragestellung des für Sonntag geplanten und von der Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán unterstützten Referendums ist suggestiv formuliert: „Wollen Sie, dass die EU ohne Zustimmung des Parlaments die verpflichtende Ansiedlung von ausländischen Staatsbürgern in Ungarn vorschreiben kann?“ Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die EU in Fragen der inneren Sicherheit und der Asylpolitik Entscheidungen auf Basis einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten trifft. Derartige Mehrheitsbeschlüsse sind auch für alle Binnenmarktregeln ausreichend. Ungarn muss sich also auch in anderen Belangen an gemeinsam gefasste Beschlüsse halten.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker will trotz des Widerstands aus Ungarn und weiteren osteuropäischen Ländern an Quoten für die Aufteilung von Flüchtlingen festhalten. Sie sollen künftig ebenso wie bei der 2015 beschlossenen akuten Aufteilung von 160.000 Flüchtlingen den Wohlstand des Landes, die Höhe der Arbeitslosigkeit und die bereits aufgenommenen Flüchtlinge berücksichtigen. „Ich bleibe dabei, dass die Antwort auf die Flüchtlingskrise mit Solidarität und Herz erfolgen muss“, sagte Juncker am Dienstag in einer öffentlichen Debatte mit EU-Parlamentspräsident Martin Schulz. Dieser wies darauf hin, dass es Ungarns Regierung offenbar um eine prinzipielle Ablehnung jeglicher Flüchtlingsaufnahme gehe. Denn das Land müsste sowie so nur sehr wenigen Menschen eine neue Heimat bieten. Die von allen EU-Regierungen beschlossene Aufteilung sieht nämlich vor, dass Budapest lediglich 1294 aus Italien oder Griechenland übernimmt.

Aufnahme gegen Geld

Kritik erntet Ungarn nicht nur für seine mangelnde Solidarität innerhalb der EU, sondern auch für das Faktum, dass es gleichzeitig Tausenden wohlhabenden Migranten vornehmlich aus China und Russland ein umstrittenes Bleiberecht gewährt. Voraussetzung sind die Zahlung von 300.000 Euro an einen fünf Jahre laufenden staatlichen Fonds und weitere 60.000 für Gebühren und einen Anwalt. Ungarn verkauft nicht wie Malta oder Zypern Staatsbürgerschaften an Zuwanderer, es bietet stattdessen lebenslange Aufenthaltserlaubnisse, die seit dem Jahr 2013 insgesamt 9735 Migranten nutzen. Das sogenannte Residency Bond Program gilt für jeweils einen Antragsteller und seine gesamte Familie. Auf der Homepage des Programms wird das Zuwanderungsmodell als das günstigste in ganz Europa gepriesen.

Umstritten ist das Programm auch, weil es den Drittstaatsangehörigen eine visafreie Weiterreise für jeweils 90 Tage in andere Schengenländer verspricht. Auf Anfrage der „Presse“ heißt es von der EU-Kommission, dass es zwar in der nationalen Kompetenz jedes Mitgliedsland liege, seine Zuwanderung zu regeln. Personen, die einen legalen Aufenthaltstitel erhalten, müssten aber je nach ihrer Staatsbürgerschaft die formalen Voraussetzungen für eine Weiterreise erfüllen – etwa in Form eines Touristenvisums.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.09.2016)

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