US-Rapper Freddie Gibbs im Zweifel freigesprochen

Freddie Gibbs am Freitag vor dem Prozess
Freddie Gibbs am Freitag vor dem ProzessAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Dem Musiker wurde vorgeworfen, sich in einem Wiener Nachtklub an einer damals 17-Jährigen vergangen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der US-Rapper Freddie Gibbs ist am Freitag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an einer wehrlosen Person "im Zweifel" freigesprochen worden. Laut dem nicht rechtskräftigen Urteil gab es keinen eindeutigen Beweis dafür, dass sich der Musiker am 5. Juli 2015 nach einem Gig in einem Wiener Nachtklub an einer damals 17-Jährigen vergangen hat.

Die Anklage beschuldigte Gibbs, mit der jungen Frau in seinem Hotelzimmer gegen ihren Willen geschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, nachdem sie bei einer Backstage-Party nach dem Gig in der "Grellen Forelle" reichlich Alkohol konsumiert hatte. Auch ein etwaiger Einsatz von KO-Tropfen stand im Raum. Der Musiker, der sich am Freitag der Aussage entschlug, wies dies zurück und bekannte sich bei seiner Verhandlung "nicht schuldig".

Faktenlage nicht eindeutig

Die Faktenlage war tatsächlich nicht ganz eindeutig: Unbestritten war, dass die junge Frau gemeinsam mit ihrer damals 16 Jahre alten Freundin nach der Party mit in das Hotel der Entourage gefahren ist. Die Mädchen, bei deren Einvernahmen die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, gaben ursprünglich an, sich an die Nacht nur in Bruchstücken erinnern zu können und dass es zu unfreiwilligen sexuellen Handlungen mit einem Security-Mitarbeiter des Rappers gekommen ist. Tatsächlich wurden auch entsprechende DNA-Spuren des Mannes gefunden. Der Mitarbeiter zieht es seitdem vor, den Österreich-Auftritten von Gibbs fern zu bleiben.

Rund zehn Monate nach der Nacht erinnerte sich die 17-Jährige nach eigenen Aussagen mittels "Flashbacks", die von einem Lied ausgelöst worden seien, daran, dass auch Gibbs mit ihr - gegen ihren Willen - geschützten Geschlechtsverkehrs gehabt hat. Für Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel war die Aussage glaubwürdig: "Was hätte sie davon gehabt, das zu erfinden und sich das alles anzutun?" Eine Zeugin, die ebenfalls in dem Hotel war, gab zudem bei dem Prozess an, dass sich Gibbs nach dem Alter der Frauen erkundigt und auch nach Kondomen verlangt hat.

Keine DNA-Spuren gefunden

Dennoch war die Beweislage dem Gericht zu dürftig. Ob KO-Tropfen zum Einsatz gekommen sind, ließ sich nicht klären, da diese laut Gutachter nur wenige Stunden lang im Körper feststellbar sind, DNA-Spuren von Gibbs gab es definitiv keine. Gleich mehrere Zeugen sagten zudem aus, dass insbesondere die 17-Jährige den ganzen Abend über zwar sichtlich angeheitert war, aber keinen benommenen Eindruck gemacht hatte. Eine Rezeptionistin des besagten Hotels gab an, dass die Mädchen beim Verlassen des Hotels zwischen 3.00 und 4.00 Uhr "gut drauf" waren und von einem "super Abend" gesprochen hätten.

Die Verteidiger Rudolf Mayer und Thomas Kralik betonten schließlich auch, dass abseits der Aussage der Frau kein die Anklage stützender Sachbeweis vorliege. Auch die "Flashbacks" seien keine eindeutigen psychiatrischen Fakten, sondern könnten rein subjektive Wahrnehmungen sein. Die Beweislage würde vielmehr die ursprüngliche Version der Frauen belegen, demnach es zu Sex mit dem Security-Mitarbeiter, aber nicht mit Gibbs selbst gekommen ist.

Die Mitglieder des Schöffensenates (Vorsitz: Richter Andreas Böhm) kamen ebenfalls zu dem Schluss, dass außer der belastenden Aussage keine eindeutigen Beweise gegen den Angeklagten vorlagen, und sprachen den Musiker "im Zweifel" frei. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte am Freitag vor Gericht
Der Angeklagte am Freitag vor GerichtAPA/HERBERT PFARRHOFER

(APA)

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