Ein Rapper, der nichts sagen will

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Der US-Musiker Freddie Gibbs wurde vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person freigesprochen.

Wien. US-Rapper Freddie Gibbs bekannte sich „nicht schuldig“. Mehr wollte er am Freitag vor einem Wiener Strafgericht nicht sagen. Man war an die in US-Krimis viel zitierte Rechtsbelehrung erinnert: „Sie haben das Recht zu schweigen . . .“ Tatsächlich haben dieses Recht auch österreichische Angeklagte. Und davon machte der 34-Jährige nun eben Gebrauch.

Also verlas Richter Andreas Böhm das Protokoll eines Polizeiverhörs. Damals war der Musiker gefragt worden, ob er sich vorstellen könne, warum ihn eine Wiener Jugendliche, eine 17-Jährige, wegen sexuellen Missbrauchs anzeigen sollte, wenn es diesen Missbrauch gar nicht gegeben habe. Und damals hatte Gibbs angegeben: „Vielleicht, weil ich berühmt bin, vielleicht, weil ich ein Rapper bin.“

Letztlich wurden aber die Hintergründe für die belastende Aussage der 17-Jährigen, die in den Augen der Staatsanwältin mit sogenannten K.-o.-Tropfen betäubt und dann zum wehrlosen Opfer sexuellen Missbrauchs geworden war, nicht näher erforscht. Vielmehr konzentrierte sich der Richter auf die Beweislage. Und die war dünn. So kam es keineswegs überraschend, dass Gibbs freigesprochen wurde. Das – noch nicht rechtskräftige – Urteil erging im Zweifel für den Angeklagten. Gibbs-Kenner erinnerte diese Entwicklung wohl an den Titel des jüngsten Albums des Gangsta-Rappers: „Shadow of a Doubt“ (Schatten eines Zweifels).

Am 5. Juli, nach einem Auftritt von Gibbs im Wiener Nachtclub Grelle Forelle, sollen der Musiker und seine Crew zwei junge Frauen mit in ein Wiener Hotel genommen haben. Zuvor sollen die beiden eben mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht worden sein. Ein Security-Mann soll sich an der 17-Jährigen vergangen haben. Auch Gibbs soll die hilflose Situation der jungen Frau ausgenutzt haben. Der Security-Mann ist derzeit für die Justiz nicht greifbar. DNA-Spuren zeigen, dass er Sex mit der 17-Jährigen hatte.

Entlastende Zeugenaussagen

Allerdings haben laut den Wiener Anwälten von Gibbs, Thomas Kralik und Rudolf Mayer, Zeugen aus dem Hotel ausgesagt, die jungen Frauen seien mit dem Leibwächter „scherzend“ an der Rezeption vorbeigegangen. Laut einer Zeugin habe eines der Mädchen gemeint: „Wir gehen öfters mit Rappern mit, wir wissen es ist nicht gut für uns.“

Die Tatsache, dass die 17-Jährige Gibbs erst zehn Monate nach der angegebenen Tat belastet hatte, sorgte nun für Gemurmel im Prozesspublikum. Die Staatsanwältin führte diese späten Angaben auf die Wirkung der K.-o.-Tropfen zurück.

Gibbs war im Sommer in Toulouse verhaftet worden, hatte dann rund vier Wochen in Wien in U-Haft verbracht. Und war gegen 50.000 Euro Kaution freigelassen worden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.10.2016)

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