Kind darf Treffen mit Vater ablehnen

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Auch wenn die Mutter den Sohn beeinflusst habe, damit dieser den Vater ablehnt, ist der Wunsch eines Zwölfjährigen laut Höchstgericht zu akzeptieren.

Wien. Es ist ein Problem, das im Familienrecht öfter auftaucht. Ein Kind gibt an, den anderen Elternteil nicht mehr sehen zu wollen. Im Raum steht in solchen Fällen auch immer wieder der Vorwurf, dass der eine Elternteil dem Kind schlechte Dinge über den anderen erzählt und den Nachwuchs dadurch beeinflusst. Doch inwieweit soll man in diesen Fällen das Kind zwingen, den anderen Elternteil zu treffen? Diesen Fall galt es kürzlich am Obersten Gerichtshof (OGH) zu klären.

Im Mittelpunkt stand ein Zwölfjähriger, der schon längere Zeit keinen Kontakt zu seinem Vater hatte und diesen auch vehement ablehnt. Einvernehmlich war eigentlich festgelegt worden, dass der Vater einmal im Monat das Recht haben soll, das Kind für zwei Stunden zu sehen, und zwar im Rahmen eines begleiteten Besuchsrechts, also so, dass Kind und Vater nicht allein sind. Doch zu diesen Treffen in einem sogenannten Besuchscafé kam es trotzdem nur zweimal.

Jahrelanger Konflikt der Eltern

Bei allen anderen Terminen weigerte sich das Kind, aus dem Auto zu steigen und in das Besuchscafé zu gehen. Der Vater kämpfte vor Gericht aber weiterhin für sein Kontaktrecht. Er forderte ein unbegleitetes Besuchsrecht alle 14 Tage am Wochenende ein. Die Gerichte konstatierten, dass es einen jahrelangen Konflikt der Eltern gab und die fehlende Kommunikationsbasis der Eltern sich bereits negativ auf die Entwicklung des Kindes ausgewirkt habe.

Das Besuchsrecht konnte der Vater aber schon in der Unterinstanz nicht durchsetzen, auch beim OGH blitzte der Mann ab. „Mag der nunmehr Zwölfjährige auch von seiner Mutter beeinflusst worden sein, hat er doch ausgeprägt und zielgerichtet den Wunsch geäußert, seinen Vater nicht treffen zu wollen“, erklärten die Höchstrichter (5 Ob 129/16f).

In Anbetracht dessen, dass die Besuchskontakte mit Begleitung gescheitert sind und das Kind eine eindeutig ablehnende Haltung zeige, bestätigte der Oberste Gerichtshof die Entscheidung der Vorinstanzen. Demnach widerspreche das vom Vater gewünschte unbegleitete Besuchsrecht dem Wohl des Zwölfjährigen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.10.2016)

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