Franziskus verkürzte die Wartefrist für das Seligsprechungsverfahren. Der 85-Jährige Franzose war im Juli von Islamisten während einer Messe ermordet worden.
Für den im Juli von Islamisten ermordeten französischen Priester Jacques Hamel wird ein Seligsprechungsverfahren eröffnet. Das kündigte Rouens Erzbischof Dominique Lebrun am Sonntag an. Papst Franziskus habe die Wartefrist von fünf Jahren nach dem Tod einer Person für den Beginn des Verfahrens aufgehoben.
Papst Franziskus bezeichnete den Geistlichen in einer Gedenkmesse im Vatikan am 14. September als Märtyrer, der "schon selig" sei. Lebrun äußerte sich nach einer Messe in der Kirche von Saint-Etienne-du-Rouvray am Sonntag. Dort hatten zwei Männer dem 85-jährigen Geistlichen am 26. Juli während einer Messe den Hals durchgeschnitten.
Bischof Lebrun vollzog einen Sühneritus in der Kirche und feierte die erste Messe seit der Bluttat. Die Zeitung "Le Figaro" sprach von einer "Zeremonie voller Emotionen und Symbole", zu der eine Prozession zur Kirche gehörte. Erzbischof Lebrun hatte bereits zuvor dem italienischen bischöflichen Pressedienst SIR gesagt, die Mörder Hamels hätten "einen Priester töten wollen und einen Märtyrer geschaffen".
Prüfverfahren für Seligsprechungen
Damit eine verstorbene Person in katholischen Kirchen offiziell als Seliger oder Heiliger verehrt werden darf, ist üblicherweise eine kirchenamtliches Prüfverfahren nötig. Dieses wird in zwei Schritten in der betreffenden Diözese und in Rom durchgeführt. Für eine Seligsprechung ist neben dem Nachweis eines "heroischen Tugendgrads" auch der Nachweis eines Wunders nötig, das auf Fürbitte des Seligsprechungskandidaten gewirkt wurde. Dieses Erfordernis entfällt bei Märtyrern.
Im Fall von Mutter Teresa von Kalkutta (1910-1997) rückte Papst Johannes Paul II. ebenfalls von der Fünf-Jahres-Frist ab und erlaubte eine Aufnahme des Verfahrens zwei Jahre nach ihrem Tod. Das Seligsprechungsverfahren für ihn selbst begann mit Erlaubnis Benedikts XVI. sogar schon drei Monate nach seinem Tod im April 2005.
(APA)