Die Neos halten an Kritik, dass der Urnengang trotz schadhafter Wahlkarten nicht verschoben wurde, fest. Vor den VfGH ziehen sie aber nicht.
Die Neos werden die bereits wiederholte Wahl der Bezirksvertretungswahl in Wien-Leopoldstadt nicht vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüfen lassen. Das kündigten sie am Montag an. An ihrer Kritik an der Durchführung des Urnengangs – konkret daran, dass dieser trotz schadhafter Wahlkarten nicht verschoben wurde – halten sie aber fest.
Die Entscheidung doch nicht anzufechten, begründet die Wiener Neos-Chefin, Beate Meinl-Reisinger, so: Erstens sei das Risiko, dass die Wahlbeteiligung (zuletzt 35 Prozent, Anm.) noch weiter sinke, groß. Zweitens wäre eine Neudurchführung teuer. Und drittens könnte all das dazu führen, dass sich immer mehr Bürger von der Politik abwenden – auch da der Eindruck entstehen könnte, dass Wahlanfechtungen zur Regel würden.
Ficht andere Partei Wahl an?
Eine Anfechtung solle eine Ultima Ratio sein, so Meinl-Reisinger. Nichtsdestotrotz werde man sich aber dafür einsetzen, dass sich derartige Probleme nicht wiederholen. Immerhin sei das Wahlkartendebakel nicht durch Schlamperei verursacht worden, vielmehr habe man vorsätzlich das Wahlrecht von bis zu 800 Menschen aufs Spiel gesetzt. Denn exakt 799 Wahlkarten seien nicht ausgetauscht worden.
Erledigt ist die Causa für die Neos folglich noch nicht: Sie haben sich nun unter anderem mit einer schriftlichen Anfrage an den zuständigen Stadtrat, Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ), gewendet. Auch eine Sondersitzung des Landtages wurde verlangt, wobei der Termin noch nicht feststeht. Eine Anfechtung ist dennoch nicht ganz vom Tisch. Die EU-Austrittspartei hat angekündigt, die Wahl vor dem Höchstgericht anzufechten.
(APA)