Weltklimavertrag tritt im November in Kraft

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Die erforderliche Mehrheit ist erreicht. Laut Umweltminister Rupprechter haben bereits 72 Staaten zugestimmt, die für 57 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind.

Der Weltklimavertrag wird am 4. November in Kraft treten. Wie Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) der APA sagte, wurde durch die offizielle Hinterlegung des Abkommens am Mittwoch seitens der Europäischen Union bei der UNO in New York die entsprechenden Zielvorgaben erreicht. "Dieses historische Abkommen ist der Startschuss für eine ambitionierte globale Klimapolitik", so der Minister.

Damit der beim Klimagipfel in Paris beschlossene Vertrag in Kraft treten konnte, mussten mindestens 55 Staaten zustimmen, die für 55 Prozent der Treibhausgase weltweit verantwortlich sind. "Mit heutigem Tag haben bereits 72 Staaten - alle großen Industrieländer wie USA und Europa aber ebenso wichtige Schwellenländer wie China und Indien - hinterlegt. Zusammen gerechnet sind diese 72 Staaten für 56,75 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich", sagte der Minister.

Die EU hatte bereits am Dienstag den Weg für ein Inkrafttreten des Weltklimavertrags geebnet. Das Europaparlament in Straßburg stimmte mit überwältigender Mehrheit - 610 von 679 Stimmen - für die Ratifizierung des Pariser Abkommens. Österreich war das dritte von bisher sieben EU-Mitgliedsländern, das den Prozess der Ratifizierung finalisiert hat. "Die Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen auf nationaler und internationaler Ebene gemeinsam an einem Strang ziehen", betonte der Minister.

Das in im Dezember in Paris vereinbarte Klimaschutzabkommen sieht vor, die Erderwärmung auf 1,5 bis 2,0 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. In der zweiten Jahrhunderthälfte soll eine Balance zwischen emittierten Treibhausgasen und ihrem Abbau erreicht werden.

Das Abkommen sieht außerdem finanzielle und technische Hilfen für Entwicklungsländer vor. Erstmals sagten alle beteiligten Staaten eigene Beiträge im Kampf gegen die Erderwärmung zu. Die Fortschritte bei der Umsetzung des Abkommens sollen alle fünf Jahre überprüft werden.

Kernaussagen der Pariser Vereinbarung

Die im Dezember in Paris beschlossene Vereinbarung enthält folgende Kernpunkte:

  • Ziel: Die Erderwärmung soll auf klar unter zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit begrenzt werden. Die Vertragsstaaten sollten sich sogar anstrengen, sie bei 1,5 Grad zu stoppen.
  • Weg zum Ziel: Die Staaten wollen gemeinsam den Netto-Ausstoß ihrer Treibhausgase in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts auf Null bringen: Sie dürfen dann nur noch so viele Treibhausgase ausstoßen, wie etwa mit Waldanpflanzungen oder durch Speichern von Kohlendioxid (CO2) im Boden aus der Atmosphäre gezogen werden kann. Für viele Forscher bedeutet dies, dass die Verbrennung von Kohle, Öl und Gas im Fall des Zwei-Grad-Ziels bis 2070 aufhören muss. Die Länder sollen ihre Ziele alle fünf Jahre nachbessern, zum ersten Mal 2020.
  • Geld für Klimaschutz: Von 2020 bis 2025 sollen die Industriestaaten jährlich 100 Milliarden Dollar (91 Milliarden Euro) für Entwicklungsländer bereitstellen. Für die Jahre danach soll es ein neues, höheres Ziel geben. Andere Länder "werden darin bestärkt", sich "freiwillig" an der Finanzierung zu beteiligen. Dieser Satz bezieht sich vor allem auf Ölstaaten und Schwellenländer.
  • Verluste und Schäden: Die Vertragsstaaten erkennen die Notwendigkeit an, ärmeren Staaten bei Verlusten und Schäden durch den Klimawandel zu helfen. Dazu zählen Dürren, Überschwemmungen, der Untergang von Inseln oder Sturmschäden. Für arme Länder soll beispielsweise ein Versicherungssystem gegen Schäden aufgebaut werden.
  • Transparenz: Alle Staaten sollen Klimaschutzaktivitäten und Daten zu den Treibhausgasen registrieren und offenlegen. Für Entwicklungs-und Schwellenländer wird dieser Punkt aber "flexibel" ausgelegt.
  • Verbindlichkeit: Das Abkommen ist völkerrechtlich verbindlich. Es gibt jedoch keine Strafen bei Nichterfüllung der Punkte.

(APA)

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