Sobotka plant bis zu 15.000 Euro Strafe für illegale Einreise

Flüchtlinge: Sobotka droht lügenden Asylwerbern mit Haft
Flüchtlinge: Sobotka droht lügenden Asylwerbern mit HaftAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Asylwerbern, die eine falsche Nationalität vorgaukeln, soll eine Strafe bis zu 5000 Euro bzw. bis zu drei Wochen Ersatzhaft drohen.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat am Freitag das angekündigte Fremdenpaket vorgelegt. Es sieht unter anderem Strafen Asylwerber vor, die ihre Identität verschleiern, oder die das Land trotz gültigen Ausreisebescheids nicht verlassen bzw. neu einreisen. Das recht umfangreiche Paket wird nun dem Verteidigungsressort vorgelegt und soll demnächst in Begutachtung gehen. In Kraft treten könnte es nach Vorstellung des Innenministeriums im Frühjahr 2017.

Besonders annehmen will sich Sobotka des Problems, dass Flüchtlinge Falschangaben machen, um so bessere Chancen im Asylverfahren zu haben. Wer vor der Polizei künftig etwa eine falsche Nationalität vorgaukelt, ist mit Strafen von 1000 bis 5000 Euro bedroht. Kann der Betroffene nicht bezahlen, setzt es bis zu drei Wochen Ersatzhaft. Im Wiederholungsfall wird die Strafe neu verhängt. Bei gefälschten Dokumenten gibt es dagegen ein Strafverfahren. Sobotka sprach am Freitag von einem Signal, dass Behörden-Täuschung kein Kavaliersdelikt sei.

Eine weitere Verschärfung betrifft die illegale Einreise jener, die bereits einen negativen Bescheid haben und in ihr Heimatland zurückkehren könnten. Für diese Gruppe ist die mögliche Höchststrafe von 5000 bis 15.000 Euro vorgesehen bzw. ersatzweise sechs Wochen Haft. Im Wiederholungsfall kann gleich Arrest verhängt werden. Wer rechtskräftig abgelehnt wurde, verliert den Plänen zufolge auch jeden Anspruch auf Grundversorgung.

Asylaberkennungsverfahren soll beschleunigt werden

Beschleunigt werden soll das Asylaberkennungsverfahren für straffällig gewordene Flüchtlinge. Demnach wird nach Vorliegen der Anklageschrift solch ein Verfahren eingeleitet, wenn es sich um eine schwere Straftat handelt, wobei hier eine Einzelfall-Prüfung vorgesehen ist. Ziel ist, dass bei Rechtskraft eines Urteils die Außerlandbringung innerhalb von einem Monat möglich wird.

Ins Gesetz schreiben will Sobotka den von der Regierung vereinbarten Höchstwert von (heuer) 37.500 Asylanträgen bzw. von allenfalls niedrigeren Werten für die kommenden Jahre. Dies sei mit dem Koalitionspartner noch nicht abgeklärt, er könne sich aber nicht vorstellen, was die SPÖ hier dagegen haben könne, seien die Zahlen doch von der Regierung selbst ausgearbeitet worden.

2,50 Euro pro Stunde als Maximalwert

Hart zeigt sich der Innenminister auch, was den Stundenlohn für gemeinnützige Arbeit von Asylwerbern angeht. Sogar die von ihm selbst genannten 2,50 Euro erscheinen ihm sehr hoch und könnten allenfalls als Maximalwert gelten. Als Richtwert schweben ihm die 1,61 Euro vor, die Zivildiener pro Stunde erhalten: "Es geht hier auch um Gerechtigkeit im Inneren des Landes." Die Flüchtlingsreferenten der Länder hatten einen Stundenlohn von fünf Euro vorgeschlagen.

(APA)

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