Geld- oder Haftstrafen für falsche Asyl-Angaben

Flüchtlingskrise: Das Innenressort hat ein neues Fremdenpaket geschnürt.
Flüchtlingskrise: Das Innenressort hat ein neues Fremdenpaket geschnürt.(c) REUTERS
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Innenminister Wolfgang Sobotka will das Fremdenpolizeigesetz ändern: Asylwerber, die Behörden täuschen oder illegal einreisen, sollen Verwaltungsstrafen erhalten.

Wien. „Wer wissentlich falsche Angaben macht, um Asyl zu erhalten, soll künftig eine Verwaltungsstrafe bekommen.“ Dies kündigte ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka am Freitag vor Journalisten an. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür soll durch eine Verschärfung des Fremdenpolizeigesetzes geschaffen werden.

Das Täuschen der österreichischen Behörden solle mit Geldstrafe bedroht werden; Strafrahmen: 1000 bis 5000 Euro. Wer das Geld nicht habe, der solle ersatzweise bis zu drei Wochen eingesperrt werden. Da es sich um ein Verwaltungsdelikt handelt, werden Betroffene – so das Gesetz in Kraft tritt – den Arrest bei der Polizei (nicht im Justizbereich) absitzen müssen. Haftplätze seien genug vorhanden.

Das Vorspiegeln falscher Tatsachen, um Asyl zu bekommen, ist für Sobotka beispielsweise dann erfüllt, wenn sich Asylwerber wahrheitswidrig als Syrer ausgeben, in der Absicht, das für das Bürgerkriegsland Syrien geltende Entgegenkommen der österreichischen Behörden auszunutzen.

Noch höhere Strafen soll es bei illegaler Einreise – zum Beispiel durch Schlepper – oder bei Unterlassung der gebotenen Ausreise geben. Sobotka: „Wer nicht ausreist, obwohl er müsste, soll bestraft werden.“ Die Geldbußen sollen hier zwischen 5000 und 15.000 Euro liegen; die Ersatzfreiheitsstrafe bei bis zu sechs Wochen. Zudem soll diesen Personen auch die Grundversorgung entzogen werden. So hätten beispielsweise Menschen aus Moldawien, Algerien oder Albanien in der Regel keine Asylgründe und müssten bei negativem Asylbescheid binnen 14 Tagen aus Österreich ausreisen. „Asylrecht bedeutet temporären Schutz“, meinte der Minister, beim Asylrecht handle es sich nicht um eine bleibende Migrationsgrundlage.

Diese beabsichtigten Maßnahmen, von denen zu hoffen sei, dass sie sich in den Herkunftsländern der Einreisewilligen herumsprechen, seien aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in Österreich und zur Erhaltung des sozialen Friedens notwendig. Damit sprach Sobotka den Umstand an, dass trotz stärkeren Wirtschaftswachstums und trotz steigender Zahl an Erwerbstätigen die Arbeitslosigkeit seit 2011 stetig steigt.

Zum Tema „Abschiebung von straffällig gewordenen Asylwerbern“ hieß es, das Innenressort forciere eine Verschränkung von Strafverfahren und Verfahren des Bundesasylamts. Um nicht zwei zeitraubende Verfahren hintereinander abwickeln zu müssen, sollten künftig Strafgerichte dem Asylamt das Vorliegen von gravierenden Vorwürfen melden (ab Vorliegen einer Anklage). So könnten die Asylbehörden parallel ein eigenes Verfahren einleiten. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung solle es nicht länger als maximal einen Monat dauern, bis auch das Aberkennungsverfahren beendet ist.

Zwei Verfahren parallel

Bei diesem Modell dürfte es in der Praxis aber nicht einfach sein zu entscheiden, ab welcher Stufe es sich um schwerere Kriminalität handelt – denn Kleinkriminalität (Beispiel: Ladendiebstahl) reicht für das Aberkennen eines Asylbescheides nicht aus. Das Problem: Menschen, die ihren Asylstatus verlieren, aber von ihren Heimatländern keine Rückreisezertifikate bekommen, können nicht abgeschoben werden. Und: Wirklich schnell ist auch die verschränkte Verfahrensführung nicht, da allein im Strafverfahren oft zwei Instanzen durchlaufen werden müssen.

Laut Sobotka könnten die Verschärfungen, sofern es im Parlament zur Beschlussfassung kommt, im Frühling 2017 in Kraft treten.

AUF EINEN BLICK

Strengere Gesetze. Die von der Regierung festgelegte Obergrenze von 37.500 Flüchtlingen (Asylverfahren) für 2016 benötige eine rechtliche Basis, erklärte ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka am Freitag: Daher stellte er ein in Begutachtung gehendes Fremdenpaket vor. Dieses sieht etwa Strafen bei Täuschung der Asylbehörden vor.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.10.2016)

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