Denkmalschutz. Wer sich für ein entsprechend geschütztes Haus mit Geschichte entscheidet, kann damit nicht einfach tun, was er möchte. Aber meist werden Kompromisse gesucht und gefunden – und Förderungen ausgeschüttet.
An ihrer Schönheit besteht kein Zweifel: Historische Häuser strahlen den Glanz und die Erhabenheit vergangener Zeit aus, verfügen über diese besonderen Details, die es schon lang nicht mehr gibt und vermitteln ein anderes Lebensgefühl als ihre modernen Nachfolger. Ein ungutes Gefühl lösen bei manchen potenziellen Käufern aber die Auflagen und Einschränkungen aus, die mit einer Immobilie unter Denkmalschutz daherkommen. Was zwar nicht unberechtigt – weil diese Häuser natürlich nicht einfach nach Gutdünken dem eigenen Geschmack angepasst und dem familiären Platzbedarf entsprechend erweitert werden dürfen –, oft aber ein kleineres Problem ist, als ursprünglich erwartet und außerdem mit Förderungen versüßt werden kann.
„Der überwiegende Teil unserer Zusammenarbeit mit den Eigentümern beginnt schon konsensual, am Schluss steht eigentlich immer ein Konsens“, erklärt Friedrich Dahm, Landeskonservator des Bundesdenkmalamtes für Wien. „Im Lauf der Zeit wächst man zusammen und irgendwann sind wir dann keine Hürde mehr, sondern es herrscht eher ein Klima, in dem sich die Besitzer denken: ,Da rufe ich mal den Dahm an‘, wenn Probleme auftauchen.“
Eintrag im Grundbuch
Was laut Dahm natürlich auch daran liegt, dass die Klientel, die sich für den Kauf einer historischen Villa entscheidet, sich dessen von Anfang an bewusst ist und auch eine entsprechende Affinität zur Erhaltung der Objekte hat. „Ob das Haus unter Denkmalschutz steht, steht schließlich im Grundbuch, und da macht man sich ja vorher schlau“, so der Konservator, „wobei ein Großteil der historischen Villen in Wien – vor allem im 18. und 19. Bezirk – gar nicht unter Denkmalschutz steht.“
Wenn dieser aber eingetragen ist, müssen vor etwaigen Umbauplänen zwei Behörden involviert werden: zum einen die MA 37 für die grundsätzliche Baubewilligung, und darüber hinaus das Bundesdenkmalamt. „Wir setzen uns dann mit dem Architekten oder Besitzer zusammen, und meist gibt es auch noch eine Begehung vor Ort“, erklärt Dahm die Vorgehensweise, „und dann beurteilen wir, ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist und den Charakter des Hauses nicht verändert.“
Ein großes Thema sind dabei immer wieder Dachausbauten, für die sich in der Regel aber Lösungen finden lassen, solange sie innerhalb der bestehende Kubatur stattfindet. „Wenn allerdings ein Stockwerk draufgesetzt werden und dann noch das Dach ausgebaut werden soll, geht das zu weit“, gibt er ein Beispiel für die Grenzen der Machbarkeit.
Wobei mit dem Denkmalschutz nicht nur Einschränkungen, sondern auch durchaus großzügige Förderungen verbunden sind. „Wenn das Haus in einer von der MA 19 definierten Schutzzone liegt, können beispielweise bei der Fassadenerneuerung Subventionen über den Altstadterhaltungsfonds beantragt werden“, erklärt Dahm, außerhalb dieser Zone kann das Bundesdenkmalamt diese bewilligen. „Und wir fördern in hohem Maß“, betont der Konservator.
Lebendige Gebäude
Wie groß dieses Ausmaß genau ist, wird individuell geprüft und hängt von zahlreichen Faktoren ab. So sei die Förderung für die neuen Fenster eines Biedermeierhauses in der Vorstadt, dessen Besitzer sich mit der Differenz zwischen den (nicht genehmigungsfähigen) Kunststoff- und Holzfenstern schwertut, naturgemäß eine andere als die eines Investors, der eine Villa samt Türmchen aus dem Jahr 1880 kauft und genau weiß, welche Art Fenster dafür nötig sind. „Im Fall des Biedermeierhauses werden wir die Differenz wahrscheinlich ausgleichen“, so Dahm. Auch der Einsatz, der in der Vergangenheit beim Erhalt historischer Objekte geleistet wurde, wird bei den Förderungsentscheidungen mitberücksichtigt, „Wenn eine Familie seit acht Generationen dafür einen hohen Aufwand geleistet hat, und dann beim Renovieren des Schlafzimmers ein barockes Fresko entdeckt, fördern wir das natürlich“, erinnert sich Dahm an eine wahre Begebenheit.
Genau wie die Kompromissbereitschaft bei einem spannenden, gut erhaltenen Dachstuhl geringer sei als die hinsichtlich eines vom Krieg beschädigten Daches, unter dem eine Familie wohnt, die „unerwartet Zwillinge bekommen hat und jetzt ein Kinderzimmer mehr braucht“, wie Dahm erklärt.
Dann werde man sich natürlich besonders einsetzen, denn bei allen Bemühungen darum, den Charakter eines Hauses zu erhalten, wissen auch die Denkmalschützer um die Notwendigkeit von Kompromissen: „Das Schlimmste ist, wenn ein Gebäude gar nicht bewohnt ist, denn dann stirbt es“, so Dahm. (sma)
DENKMALSCHUTZ
Ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, lässt sich im Grundbuch
herausfinden. Ist dies der Fall, müssen
Baumaßnahmen mit den Behörden abgestimmt werden.
Informationen gibt es unter
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.10.2016)