Als Motiv nannte er andauernde Beziehungsstreitigkeiten. Direkt nach der Tat erwürgte der 23-jährige Polizist seinen 21 Monate alten Sohn. Gegen den Mann wurde Untersuchungshaft beantragt.
Jener 23-jährige Polizist, der in Wien unter Doppelmordverdacht steht, hat seine schwangere Partnerin nach eigenen Angaben mit einem Schuss aus der Dienstwaffe getötet. Laut der Einvernahme des Beamten gab es zuvor eine Auseinandersetzung, teilte die Polizei am Sonntag mit. Als Motiv nannte er andauernde Beziehungsstreitigkeiten. Direkt nach der Tat erwürgte der Mann seinen 21 Monate alten Sohn.
Getötet wurden die 25-Jährige und das gemeinsame Kind demnach bereits am vergangenen Sonntag in der Wohnung des Paars in Wien-Margareten, erläuterte Polizeisprecher Patrick Maierhofer. Am Montag legte der 23-Jährige die Leichen in sein Auto, erst am Mittwoch brachte er sie in seine Heimatgemeinde Trofaiach in der Steiermark.
Die Obduktionen waren am Sonntag noch nicht abgeschlossen. Nach bisherigem Ermittlungsstand wurde laut Maierhofer jedoch ein einzelner Schuss auf die 25-Jährige abgegeben. Die Dienstwaffe habe der junge Beamte nicht mit nach Hause nehmen dürfen. In der Einvernahme gab er zu, die Pistole vom Typ Glock 17 in der Vergangenheit nach längeren Diensten entgegen der Vorschrift öfter daheim in einem Kasten verwahrt zu haben.
Laut dem 23-Jährigen gab es seit mehreren Monaten intensive Auseinandersetzungen in der Beziehung. Seine Lebensgefährtin soll ihn körperlich attackiert und in der Wohnung "eingesperrt" haben, sagte Maierhofer. Am vergangenen Sonntag habe er die Beziehung beenden wollen. Es soll erneut zu einem Streit gekommen sein, bei dem der Polizist die Dienstwaffe holte und abdrückte. Danach erwürgte er nach eigenen Angaben seinen Sohn. Der Beschuldigte wurde am Sonntag in eine Justizanstalt überstellt.
Untersuchungshaft beantragt
Gegen den Polizisten wurde die Verhängung der Untersuchungshaft beantragt. Das bestätigte Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, am Sonntagnachmittag auf Anfrage der APA. Das zuständige Gericht muss nun darüber entscheiden.
(APA)