Werden tote Bäume in Särgen begraben?

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Im Übrigen sollte man gegen die Phrase "rechtliche Schritte prüfen" rechtliche Schritte prüfen.

Und jedes Mal diese Überraschung, wenn die Coladose aus dem Automaten beim Öffnen überschäumt. Dabei hat man doch ohnehin vorher ein paar Mal mit dem Zeigefinger auf den Deckel geklopft, damit es diesmal nicht schon wieder passiert. Vermutlich sollte man rechtliche Schritte gegen die Dosenhersteller prüfen. Oder gegen die Automatenaufsteller. Oder am besten gleich gegen alle. Apropos, diese Phrase wurde in den vergangenen Wochen so häufig aus dem sprachlichen Baukasten genommen, dass man bei Runtastic schon das Programmieren einer eigenen SchrittzählerApp für Juristen prüft. Kann also bitte endlich jemand rechtliche Schritte gegen die Verwendung von „rechtliche Schritte prüfen“ prüfen! Oder beim rechtlichen Schreiten, wenn man es schon unbedingt prüfen muss, zumindest weniger aufstampfen. Dann gibt es auch weniger Erschütterungen, die Kohlensäure will nicht so vehement aus der Dose und man spart sich das würdelose Aufsaugen des Colaschaums vom Dosenrand.

Nicht viel besser ist es übrigens, wenn man sich rechtliche Schritte vorbehält. Das heißt ja in Wirklichkeit auch nur, dass man prüft, ob man sie prüft. Und eine Prüfungssituation ist unangenehm. Nicht auszudenken, wenn da plötzlich eine Frage kommt, auf die man nicht vorbereitet ist und bei der man dementsprechend nicht auf eine plötzliche Prüfungseinsicht hoffen kann. Etwa, ob tote Bäume in Särgen begraben werden. Und wenn ja, woraus die gemacht sind. Ob man sich entschuldigen muss, wenn jemand schlecht von einem geträumt hat. Oder ob der Bus wirklich schneller kommt, wenn möglichst viele Leute ihren Kopf nach vorn strecken und schauen, ob er bald kommt. Kommt er übrigens nicht, kommt man mit dem Prüfen rechtlicher Schritte auch keinen Schritt weiter. Aber das geht jetzt eigentlich schon einen Schritt zu weit.

E-Mails an:erich.kocina@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.10.2016)

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