Ferdinand von Schirachs viel diskutiertes Stück „Terror“ kommt ins Fernsehen. Ein juristisches Kammerspiel, bei dem das Publikum über Schuld oder Unschuld entscheidet.
Einmal erinnert der Richter einen Zeugen, der sich mit dem Hinweis „Ich bin auf diese Frage nicht vorbereitet“ aus der Affäre ziehen will: „Die Wahrheit wäre hilfreich.“ Aber auch diese führt nicht zwangsläufig zu einem klaren Urteil. Denn in diesem verzwickten Fall liegen die Fakten auf dem Tisch. Der Angeklagte ist im vollen Umfang geständig, 164 Menschen getötet zu haben. Er hat das nach bestem Wissen und Gewissen für sich entschieden – und sagt: „Ich würde es wieder tun.“
Trotzdem ist es schwer, ihn zu verurteilen, denn Major Lars Koch hat mit seinem Kampfjet ein von einem Terroristen entführtes Passagierflugzeug abgeschossen, dessen Kidnapper Kurs auf ein Stadion genommen haben, in dem sich 70.000 Menschen befunden haben. Er hat Für und Wider für sich abgewogen, hat versucht, den Jet abzudrängen, Kontakt aufzunehmen – erst als er keinen anderen Ausweg mehr sah, drückte er auf den Auslöser. Das Flugzeug zerschellte auf einem Kartoffelacker, alle Insassen starben, die Stadionbesucher aber bekamen davon erst nachträglich etwas mit – und überlebten.
Rechtlich hätte er nicht schießen dürfen – die Justizministerin hätte den Befehl dazu erteilen müssen und tat es nicht. Moralisch sah er es aber als seine Pflicht, besser 164 Menschen zu töten als 70.000. War das richtig? Kann man Menschenleben gegeneinander aufwiegen? Ist ein Menschenleben weniger wert als vier, als hundert, als tausend andere? Hat sich der Angeklagte der Anmaßung einer „gottgleichen Stellung“ schuldig gemacht, wie es die Staatsanwältin insinuiert, oder hat er in einer Stresssituation so vernünftig gehandelt wie möglich – wider das Gesetz, aber der Ausnahmesituation entsprechend, wie der Verteidiger sagt: „Die Welt ist kein Seminar für Rechtsstudenten.“
Darf das Volk darüber richten?
Ist Lars Koch schuldig oder nicht? Diese Entscheidung müssen in Ferdinand von Schirachs Theaterstück „Terror“ die Zuschauer treffen. Auch die TV-Verfilmung kommt ohne fertiges Urteil daher: Die Zuschauer von ORF, ARD und SRF entscheiden kommenden Montag im Rahmen eines Themenabends (20.15 Uhr, ORF2) per Telefon- oder Onlinevoting, ob der Major verurteilt wird. Es gibt zwei Szenarien für den Schluss – je nach Publikumsentscheidung heißt es um 21.48 Uhr: „Schuldig“ oder „Nicht schuldig“. In Deutschland ist eine Debatte entbrannt: Kann und soll das Volk in einer so heiklen Causa selbst entscheiden, was richtig ist und was nicht – auch wider die Rechtslage. Und: Darf ein solches Votum, wenn es für den Angeklagten ausgeht, das wichtigste Grundprinzip des Zusammenlebens – „Die Menschenwürde ist unantastbar“ – einfach hinwegfegen?
Lars Kraume inszeniert „Terror“ als juristisches Kammerspiel in einem bunkergrauen Gerichtssaal mit Blick auf die Reichsratskuppel. Die Besetzung ist exzellent: Florian David Fitz („Die Vermessung der Welt“, „Männerherzen“) ist ein nachdenklicher Angeklagter, ihm steht Lars Eidinger als Verteidiger Biegler zur Seite. Burghart Klaußner („Das weiße Band“, „Bridge of Spies“) weiß als Richter im richtigen Moment zu poltern. Und Martina Gedeck brilliert als scharfsinnige Staatsanwältin, die auf Prinzipien pocht: „Recht und Moral sind streng voneinander zu trennen.“ Wenn das nur so einfach wäre . . .
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.10.2016)