Drei Jahre Bewährung beim Probeführerschein

Themenbild
ThemenbildImago
  • Drucken

Eine Novelle des Führerscheingesetzes sieht eine Verlängerung der Probezeit der PKW- und Mopedausbildung vor.

Die allgemeine Probezeit beim Probeführerschein soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden. Zudem soll in den Katalog der Delikte, bei denen eine Nachschulung erforderlich ist, die Benützung von Handys am Steuer aufgenommen werden. Die entsprechende Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) sieht auch Änderungen bei der Mopedausbildung vor. Die 18. FSG-Novelle ist seit 6. Oktober in Begutachtung.

Derzeit sind alle neuen Führerscheine, mit Ausnahme der Klasse AM (Moped) und F (Traktor), in den ersten zwei Jahren Probeführerscheine. Die Novelle sieht vor, dass die Dauer der Probezeit künftig drei Jahre betragen soll. Bei schweren Verkehrsstrafdelikten wie Fahrerflucht, Vorrangverletzung, Überfahren des Rotlichts, Geisterfahrer oder höhere Geschwindigkeitsübertretungen wird eine Nachschulung angeordnet und die Probezeit um ein Jahr verlängert. In diesen Deliktkatalog soll die Missachtung des Handyverbots aufgenommen werden.

Änderungen sieht die Novelle auch bei der Mopedausbildung vor. Bisher war es möglich, dass Jugendliche die Ausbildung und Prüfung bereits mit 14 Jahren und sechs Monaten absolviert können, aber erst mit 15 Jahren die Lenkberechtigung erhalten. Die Novelle sieht vor, dass künftig erst zwei Monate vor dem 15 Geburtstag die Ausbildung und Prüfung begonnen werden kann. Die theoretische Ausbildung umfasst sechs Unterrichtseinheiten, die theoretische Prüfung darf nicht darin integriert sein, sondern hat zusätzlich zu erfolgen. In der Mopedausbildung soll künftig auch Risikokompetenz gelehrt werden, wie es im Lehrplan der Klasse A schon der Fall ist. Das macht erforderlich, dass die Fahrlehrer eine diesbezügliche Schulung erhalten. Außerdem wird die Prüfung ausschließlich auf eine Computerprüfung umgestellt.

(APA)

Mehr erfahren

Archivbild
Österreich

Gesetz für Alko-Locks in Begutachtung

Die Novelle des Führerscheingesetzes, die Alkohol-Wegfahrsperren ermöglicht, soll Ende des Jahres im Parlament behandelt werden.
Der Alkolock wird direkt in das Auto eingebaut.
Österreich

Verkehrsminister will Alkohol-Wegfahrsperren bis 2017

Leichtfried will die Gesetzesnovelle vor dem Sommer in Begutachtung schicken. Alko-Lenker sollen mit dem Alkolock weiter Auto fahren dürfen.
Die Debatte über die Maschinensteuer sei „innovativ, nicht wirtschaftshemmend“, sagt der neue SPÖ-Verkehrsminister Jörg Leichtfried.
Innenpolitik

Leichtfried: "Versuche, eine linke Stimme zu sein"

Infrastrukturminister Jörg Leichtfried ist skeptisch gegenüber dem Zaun auf dem Brenner. Im öffentlichen Verkehr sieht der Sozialdemokrat keinen Spielraum für Liberalisierung.
Der neue Minister Jörg Leichtfried bei seiner Vereidigung durch Bundespräsident Heinz Fischer
Österreich

Leichtfried: "Ziel ist Null Verkehrstote in Österreich"

Der neue Infrastrukturminister Jörg Leichtfried von der SPÖ will die Zahl der Todesopfer bis 2020 halbieren.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.