Änderungen auch beim Moped-Führerschein.
Wien. Die allgemeine Probezeit beim Probeführerschein soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden. Derzeit sind alle neuen Führerscheine, mit Ausnahme der Klasse AM (Moped) und F (Traktor), in den ersten zwei Jahren Probeführerscheine. Die Novelle sieht vor, dass die Dauer der Probezeit künftig drei Jahre betragen soll.
Bei schweren Verkehrsstrafdelikten wie Fahrerflucht, Vorrangverletzung, Überfahren des Rotlichts, Geisterfahren und höheren Geschwindigkeitsübertretungen wird eine Nachschulung angeordnet und die Probezeit um ein Jahr verlängert. In diesen Deliktkatalog soll nun auch die Missachtung des Handyverbots aufgenommen werden.
Änderungen sieht die Novelle auch bei der Mopedausbildung vor. Bisher war es möglich, dass Jugendliche die Ausbildung und Prüfung bereits mit 14 Jahren und sechs Monaten absolvieren können, aber erst mit 15 Jahren die Lenkberechtigung erhalten. Die Novelle sieht vor, dass künftig erst zwei Monate vor dem 15. Geburtstag die Ausbildung und Prüfung begonnen werden kann.
Die theoretische Ausbildung umfasst sechs Unterrichtseinheiten, die theoretische Prüfung darf nicht darin integriert sein, sondern hat zusätzlich zu erfolgen. In der Mopedausbildung soll künftig auch Risikokompetenz gelehrt werden, wie es im Lehrplan der Klasse A schon seit Längerem der Fall ist.
Das macht erforderlich, dass die Fahrlehrer eine diesbezügliche Schulung erhalten. Außerdem wird die Prüfung ausschließlich auf eine Computerprüfung umgestellt. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.10.2016)